Drei Mal im Jahr feiern die Litauerinnen und Litauer ihre Nationalfeiertage. Jeder der drei Tage ist auf seine Art bedeutend und steht für die vielfältige die litauische Geschichte.
Ein altes Königreich
Am 6. Juli gedenken die Litauerinnen und Litauer der Gründung des ersten litauischen Staates im Jahr 1253 – also vor 771 Jahren. Damals vereinigte der Großfürst Mindaugas die vielen kleinen litauischen Fürstentümer zum Königreich Litauen und ließ sich selbst zum König dieses neugegründeten Reiches krönen. König Mindaugas war der erste und einzige König, den Litauen jemals hatte. Er regierte das Land zehn Jahre lang.
Langer Weg zur Unabhängigkeit
Litauen bildete seit dem 16. Jahrhundert mit Polen einen gemeinsamen Staat. Im 19. Jahrhundert kam es unter russische Herrschaft. Am 16. Februar 1918 erklärte Litauen seine Unabhängigkeit und wurde für 20 Jahre wieder ein eigenständiger Staat. 1940 verloren die Litauer/-innen ihre Unabhängigkeit wieder, als ihr Land im Krieg von sowjetischen Soldaten besetzt wurde. Noch heute feiern die Menschen in Litauen am 16. Februar ihre vorübergehende Unabhängigkeit mit einem Nationalfeiertag.
Lossagung von der Sowjetunion
Der dritte Nationalfeiertag erinnert an die Ausrufung der Unabhängigkeit am 11. März 1990. Nach den ersten freien Wahlen im Februar 1990 erklärte das gewählte Parlament Litauens, dass die Verfassung der Sowjetunion für das Land nicht mehr gelte. Es wählte einen eigenen Vorgesetzten und legte den neuen Staatsnamen „Republik Litauen“ fest. Am 11. März erklärte sich Litauen für unabhängig von der Sowjetunion.
Der litauischen Nationalhymne lauschen
Fast alle Staaten dieser Welt haben eine Nationalhymne. Es handelt sich dabei meist um eine einfache Melodie, die das National- oder Staatsbewusstseins ausdrücken soll.
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Quellen: Ein Dankeschön an die-geobine.de für die freundliche Bereitstellung vieler Nationalhymnen. Die Hymnen von nationalanthems.info wurden unter der Lizenz "Creative Commons Namensnennung" in Version 3.0 (CC-by 3.0) veröffentlicht.
Weshalb wir diese Quellen nennen, erklären wir im Lexikon unter dem Stichwort "Urheberrecht".