Jeder kann glauben, was er will, denn im Grundgesetz heißt es in Artikel 4: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Dies war in Deutschland keinesfalls immer selbstverständlich.
Unzufrieden mit der katholischen Kirche
Es war im Jahr 1517 als der Mönch Martin Luther seine bekannten Thesen in Wittenberg an die Kirchentür anschlug. Er wollte seine – katholische – Kirche reformieren. Er klagte Fehlentwicklungen in der Kirche an und forderte Veränderungen. Doch zu grundlegenden Veränderungen war die Kirche nicht bereit. Kaiser und Papst verurteilten Luther, forderten ihn auf, seine Lehre zurückzunehmen. Doch Luther blieb bei seinen Ansichten. So kam es zum Beginn der evangelischen Bewegung.
Ein lang andauernder Konflikt
Doch die Kirche wollte sich damit nicht abfinden, Luther und seine Anhänger wurden verfolgt. Es gab blutige Auseinandersetzungen. Im Jahre 1532 wurde den Protestanten im sogenannten „Nürnberger Anstand“ die Religionsfreiheit zugestanden. Dies hatte allerdings in erster Linie außenpolitische Gründe, weil Kaiser Karl V. im Krieg gegen die Türken die innerdeutschen Auseinandersetzungen beenden wollte. Erst im Augsburger Religionsfrieden 1555 wird der Konflikt zwischen Katholiken und Protestanten beigelegt.