Verfassung Deutschlands
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz (es wird oft mit GG abgekürzt) gibt es seit der Staatsgründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949. Im Grundgesetz stehen die wichtigsten Regeln, die in Deutschland gelten. Am Anfang stehen die Grundrechte in den Artikeln 1 - 19. („Artikel“ nennt man einzelne Vorschriften im Grundgesetz.) Der Staat muss die Grundrechte schützen, damit die Menschen in Freiheit leben können.
Der Anfang des Grundgesetzes lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Die Menschenwürde ist der oberste Wert unserer Verfassung. Sie begrenzt staatliche Macht. Der Staat muss jeden Menschen achten und schützen. Zu den weiteren Grundrechten gehören unter anderem die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit oder das Verbot von Diskriminierung.
Der Aufbau unseres Staates
In Artikel 20 im Grundgesetz stehen die Grundsätze, auf denen die rechtliche Ordnung unseres Staates aufbaut:
- Deutschland ist eine Demokratie, das heißt, dass das Volk bei Wahlen entscheidet, welche Politik gemacht werden soll.
- Deutschland ist ein Sozialstaat, das heißt, dass der Staat dafür sorgt, dass es möglichst gerecht zugeht.
- Unser Staat ist ein Rechtsstaat. Die Macht im Staat ist geteilt: Die Gesetze werden von den Parlamenten gemacht, die "Exekutive" wendet die Gesetze an und die Gerichte kontrollieren, dass dabei alles richtig abläuft.
- Deutschland ist eine Republik, das heißt, dass das Staatsvolk diejenigen wählt, die für eine bestimmte Zeit regieren.
- Außerdem ist Deutschland ein Bundesstaat. Das bedeutet: Es gibt 16 Bundesländer, gemeinsam mit dem Bund bilden sie den Gesamtstaat. Die Aufgaben sind zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt.
Ewigkeitsklausel
Einige Bestimmungen die im Grundgesetz festgelegt sind, können niemals geändert werden. Das betrifft Artikel 1 und Artikel 20 sowie die Mitwirkung der Bundesländer bei der Gesetzgebung und die Gliederung des Landes in Bundesländer. So steht es in Artikel 79 des Grundgesetzes.
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