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Gelöbnis

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Junge Soldaten versprechen feierlich, "der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen."

Junge Soldaten versprechen feierlich, "der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen."

Versprechen von Soldaten


In Deutschland müssen Beamte versprechen, dass sie die Pflichten ihres Amtes gewissenhaft erfüllen und sich an die Gesetze des Staates halten. Dazu legen sie einen Diensteid ab. Ein ähnliches Versprechen ist das Gelöbnis. Soldaten der Bundeswehr versprechen zu Beginn ihrer Dienstzeit in einer meist öffentlichen Feierstunde, dem Staat treu zu dienen. Sie bekräftigen, dass sie das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer verteidigen wollen.

Übrigens: Wer aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid ablegen will, kann dennoch ein Versprechen abgeben, das man mit einem Eid vergleichen kann.

Eure Fragen dazu...

cm 15.02.2024

Ist die Antwort auf die Frage von max nach dem Soldateneid noch korrekt - gehen wir noch von "zehntausen junge Wehrpflichtige" aus?

Redaktion

Hallo cm, danke für deinen Hinweis. Du hast Recht, dass das so nicht mehr stimmt mit den Wehrpflichtigen. Wir haben die Antwort angepasst. Viele Grüße!

RAul 15.03.2023

was ist ein öffentliches Recht und was ein privates Recht

Redaktion

Hallo RAul, schau bitte mal unter den Begriffen "Öffentliches Recht" und "Zivilrecht" hier im Lexikon von Hanisauland nach. Da haben wir diese unterschiedlichen Rechtsbereiche erklärt. Wenn du das liest, erkennst du auch schnell die Unterschiede.

max 20.12.2006

hallo ich wollte den Eid wissen wie der lautet also was die soldaten sagen mfg

Redaktion

Hallo max, die Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit haben folgenden Diensteid (Gelöbnis) zu leisten: "Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe." Der Bezug auf Gott am Ende des Eides kann auch weggelassen werden. Soldaten, die freiwillig Wehrdienst leisten, heißt es: "Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen."

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