Hallo Eli, schau mal unter dem Begriff "Gewaltenteilung" in diesem Lexikon nach. Da haben wir schon viel dazu geschrieben, was passieren kann, wenn die staatliche Gewalt nicht aufgeteilt ist und nur in der Hand einer Person oder einer Institution liegt.
Hallo lupo, das Ablegen eines Amtseides ist die Voraussetzung für die Übernahme vieler öffentlicher Ämter. Wenn religiöse Gründe oder Glaubensgründe einem das Ablegen des Amtseides verbieten, muss man das genau begründen.
Hallo fiffi losetta, schau mal unter dem Begriff „Bundespräsident/in“ in diesem Lexikon nach. Da findest du unter dem blauen Balken die Namen von allen Bundespräsidenten seit 1949
Hallo Jingle , über die Arbeit des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin entscheiden die Wählerinnen und Wähler bei den Bundestagswahlen. Sie können dabei zum Ausdruck bringen, ob sie die Politik der Bundesregierung für gut für die Menschen im Land halten oder nicht. Ein Amtsenthebungsverfahren ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Der Bundestag kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum den Sturz eines Kanzlers herbei führen. In diesem Fall wird sofort ein neuer Regierungschef bestimmt.
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