Lexikon
Ein Gesetzesvorbehalt kommt in modernen Verfassungen vor. Ein Beispiel: In Artikel 8, Absatz 1 in unserem Grundgesetz steht, dass sich alle Deutschen friedlich versammeln dürfen. Im nächsten Satz heißt es dort: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden“. Dieser letzte Satz ist ein Gesetzesvorbehalt.
Grundrechte müssen besonders geschützt werden. Der Gesetzesvorbehalt ist ein solcher Schutz. Er stellt sicher, dass ein Eingriff in das Grundrecht nur möglich ist, wenn in einem Parlament darüber öffentlich diskutiert wurde und das Gesetz von der Mehrheit der Abgeordneten beschlossen wurde.
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