Hallo alissa, für den Beitritt eines Landes zur EU hat die EU einen Katalog von Kriterien erstellt. Darin steht, welche wirtschaftlichen und welche politischen Voraussetzungen ein Land erfüllen muss, damit es Mitglied der EU werden kann. Erst wenn alle diese Kriterien erfüllt sind, können ernsthafte Beitrittsverhandlungen stattfinden. Die Voraussetzungen hat die EU in den "Kopenhagener Kriterien" ausgeschrieben. In unserem Lexikonartikel "EU: Erweiterung" kannst du mehr dazu lesen.
Hallo Lala, Staatsanwalt/innen arbeiten bei der Staatsanwaltschaft. Staatsanwaltschaften gibt es da, wo es in einer Stadt Oberlandesgerichte und Landgerichte gibt. Meistens sind sie in großen Bürogebäuden untergebracht. Darin gibt es viele Büros und weitere Arbeitsplätze für die Staatsanwältin/innen und ihre Mitarbeiter/innen.
Hallo Olaf, Staatsanwält/innen führen bei Straftaten Ermittlungen durch, um die Tat aufzuklären. Wenn die Staatsanwaltschaft meint, den Täter gefunden zu haben und ihm die Tat nachweisen zu können, erhebt der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin im Namen des Staates die Anklage.
Hallo Jana, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vertreten vor Gericht die Anklage. Sie sind also bei der Verhandlung im Gericht dabei.
Hallo Lisa, um Staatsanwältin zu werden, musst du Jura studieren. Das Studium dauert in der Regel etwa neun Semester, also viereinhalb Jahre. Dann hat man das erste Staatsexamen. Darauf folgt eine zweijährige Ausbildung in der Praxis (Referendarzeit), die mit einem weiteren Examen endet. Das ganze dauert also etwa sechs bis sieben Jahre. Wenn du dann einen sehr guten Abschluss gemacht hast, kannst du Staatsanwältin werden. Rechtswissenschaften (Jura) kannst du, unter anderem, an folgenden Universitäten studieren: In Berlin, Köln, Frankfurt am Main, Kassel und Hamburg. Man lernt, unter anderem, unterschiedlicher Rechtsgebiete kennen, wie Bürgerliches Recht, Öffentlicher Recht und Strafrecht. Hier findest du, allgemeinen Hinweisen für das Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln.
Hallo Carolin, die Besoldung der Staatsanwälte erfolgt nach der Besoldungsgruppe R 1 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und steigt mit zunehmendem Lebensalter an. Das Grundgehalt liegt je nachdem zwischen ca. 3000 – 5000 Euro monatlich.
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