Hallo deine mutter, das haben wir oben in unserem Artikel zu diesem Thema schon gemacht. Lies dort bitte einmal weiter.
Hallo Ornela, oben im Text haben wir das schon geschrieben. Lies dort bitte einal nach.
Hallo Milo, das Ziel der Fünfprozentklausel ist es zu verhindern, dass zu viele kleine Parteien in die Volksvertretungen kommen. Denn das würde das Regieren erschweren. Das gilt auf der Ebene des Bundes, also für den Deutschen Bundestag, und ebenso für die Landtage der Bundesländer. Gelegentlich gibt es Ausnahmeregelungen. Damit soll ermöglicht werden, dass auch Minderheiten, die in einem Bundesland eine besondere Rolle spielen, eine Chance haben, im Parlament vertreten zu sein.
Hallo Lilo, der Direktkandidat muss in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen gewinnen. Dafür reichen häufig Stimmenanteile zwischen 30% und 40%, weil es ja mehr als zwei Kandidat/innen gibt.
Hallo Pina, die Stimmen der Parteien, die weniger als 5% der Zweitstimme gewonnen haben, werden bei der Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt. Sie werden aber nicht auf die anderen Parteien aufgeteilt.
Hallo hlo, oben im Text zur Fünfprozentklausel haben wir das geschrieben.
Hallo Schlaukopf, oben im Text findest du eine Erklärung zu dieser speziellen Regelung des deutschen Wahlrechts. Weil es etwas komplizierter ist, ist auch unsere Erklärung etwas länger. Vielleicht hast du ja eine Idee, wie man das noch kürzer erklären kann.
Hallo Hanisaulandistcool, von einem Grundmandat spricht man bei der Bundestagswahl, wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin das Direktmandat im Wahlkreis gewinnt, die Partei aber nicht über die Fünfprozenthürde kommt. Dann wäre die Partei eigentlich nicht im Bundestag vertreten. Aber alle direkt gewählten Mandate sind Grundmandate. Wer ein solches Grundmandat gewinnt, bekommt auch einen Sitz im Bundestag.
Hallo Lars, das ist eine Frage, die nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann. Tatsächlich gibt es immer wieder Kritik an der Fünfprozenthürde, weil durch sie viele Wählerstimmen bei der Vergabe der die Sitze im Deutschen Bundestag keine Rolle spielen. Das steht im Widerspruch zu einer ganz wichtigen Voraussetzung einer demokratischen Wahl, dass nämlich jede Stimme gleich viel wert sein muss. Bislang hat das Bundesverfassungsgericht aber immer entschieden, dass die Argumente für die Fünfprozenthürde trotzdem überwiegen. Dass das auch noch bei einer Erhöhung der Hürde gelten würde, wird von vielen Expertinnen und Experten bezweifelt.
Hallo Jana, ein Nachteil ist, dass die kleinen Parteien oft Schwierigkeiten haben, die Fünfprozentklausel zu "überspringen". Wenn sie es nicht schaffen, sind sie im Parlament nicht vertreten. Die Stimmen, die diesen Parteien von den Wählerinnen und Wählern gegeben wurden, gehen "verloren". Bei der Aufteilung der Sitze im Parlament spielen sie keine Rolle. Zu den Vorteilen der Fünfprozentklause, die ja zur Einführung dieser Hürde geführt haben, haben wir in unserem Artikel zu diesem Stichwort schon einiges geschrieben. Lies dort bitte einmal weiter.
Hallo Regina, die Fünfprozenthürde in der heutigen Form wurde zum ersten Mal bei der Bundestagswahl 1953 angewandt. Man zog damit die Lehre aus der Geschichte der Weimarer Republik. Dort hatte das Fehlen einer solchen "Hürde" dafür gesorgt, dass eine große Zahl von kleinen Parteien im Parlament vertreten war, was die Regierungsbildung sehr erschwerte. Wieso es dann gerade fünf Prozent wurden, können wir dir leider nicht sagen. Wahrscheinlich hielten die Macher dieser Fünfprozenthürde das für einen guten Kompromiss, um kleine Parteien aus dem Parlament herauszuhalten und nicht auf der anderen Seite zu viele Wählerstimmen unter den Tisch fallen zu lassen.
Hallo Anna, die 5%-Regel sagt, dass nur Parteien mit Abgeordneten im Bundestag vertreten sind, die mindestens 5 Prozent aller abgegebenen Zweitstimmen bei der Bundestagswahl bekommen haben. 2013 ist beispielsweise die FDP unter diese Hürde gerutscht und für vier Jahre nicht im Bundestag vertreten gewesen. Bei der letzten Bundestagswahl hat es für die Partei Die Linke nicht gereicht. Da sie aber drei Direktmandate gewonnen hat, konnten dennoch Abgeordnete der Partei in den Bundestag einziehen.
Hallo suiiiiiiiiiiiiiiiiii, dann würden weniger einzelne Abgeordnete oder kleine Parteien im EU-Parlament vertreten sein.
Hallo C, die Fünfprozentklausel gilt bei den Bundestagswahlen und bei Landtagswahlen.
Hallo Juwita , die Sperrklausel stellt bei einer Verhältniswahl sicher, dass nicht zu viele kleine Parteien ins Parlament einziehen. Die Sperrklausel legt von vornherein fest, wieviele Stimmen eine Partei erreichen muss, um ins Parlament zu kommen. Auf dieser Seite des Deutschen Bundestages findest du die genauen Informationen.
Hallo Sara, wenn eine Partei bei der Bundestagswahl drei oder mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnt, zieht sie mit allen Abgeordneten, die ihr nach der Zweitstimme zustehen, in das Parlament ein. Dann spielt es keine Rolle, ob sie 5 Prozent der Zweitstimmen erreicht hat oder nicht.
Hallo Melisa, die Regel bei der Bundestagswahl lautet, dass nur Parteien in den Bundestag kommen, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben (oder mindestens drei Direktmandate). Damit will man vermeiden, dass ganz viele kleine Parteien in den Bundestag kommen und es dann sehr schwierig wird, zu regieren. Denn fürs Regieren braucht man für viele Entscheidungen die Mehrheit der Abgeordneten. Wenn aber viele kleine Parteien im Bundestag vertreten sind, die immer aufs Neue überlegen, ob sie nun die Regierung unterstützen wollen bei einem Vorhaben oder nicht, wird das Regieren sehr mühselig. Deswegen wird auch jetzt von den Parteien überlegt, wer miteinander eine Koalition bildet, damit es dann eine Regierung gibt, die sich auf die Unterstützung der Mehrheit der Abgeordneten verlassen kann.
Hallo Günther , die Fünfprozentklausel bezieht sich auf die Zweitstimmen. Wieviele Menschen das genau sein müssen, können wir nicht sagen. Das hängt davon ab, wieviele Menschen insgesamt wählen gehen.
Hallo N&N´s, ja, es gibt eine Ausnahme. Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnt, dann gilt für diese Partei die Fünfprozentklausel nicht.
Hallo ‽Izabela#, die Fünfprozenthürde ist eine Bestimmung im deutschen Wahlrecht. Sie besagt, dass eine Partei, die sich zur Wahl stellt, mindestens fünf Prozent der abgegebenen Wählerstimmen erreichen muss. Sonst kann sie (von einer Ausnahme abgesehen) keine Abgeordneten ins Parlament entsenden.
Hallo Khaled Allo, die Fünfprozentklausel im deutschen Wahlrecht ist tatsächlich eine komplizierte Sache. Oben in unserem Text haben wir versucht, das so einfach wie möglich zu erklären. Aber manches bleibt leider auch dann noch ziemlich schwierig... Vielleicht kannst du ja mal mit deinen Eltern darüber sprechen oder im Geschichts- oder Politik-Unterricht an der Schule anregen, dass euer Lehrer oder eure Lehrerin das Wahlrecht und die Fünfprozentklausel mal mit euch durchnimmt. Du kannst uns aber natürlich auch gerne noch einmal schreiben. Was genau verstehst du denn nicht nicht? An welchem Punkt hättest du gerne noch eine ausführlichere Erklärung von uns?
Hallo Lara, bei der Fünfprozentklausel geht es darum, dass Parteien mindestens 5 Prozent der Wählerstimmen bekommen müssen, um Abgeordnete in ein Parlament entsenden zu können. Wir versuchen es mal an einem einfachen Beispiel zu erklären. Bei der Wahl zum Bundestag treten 4 Parteien an, nämlich die Parteien A, B, C und D. Sie alle wollen gewählt werden. Partei A bekommt 35 Prozent der Stimmen, die abgegeben werden. Partei B bekommt 20 Prozent, Partei C bekommt 42 Prozent und Partei D bekommt 3 Prozent. Die Parteien A, B und C können damit Abgeordnete ins Parlament entsenden, Partei D hat 3 Prozent der Wählerstimmen. Wegen der Fünfprozentklausel hätte sie aber mindestens 5 Prozent der Wählerstimmen bekommen müssen, um Abgeordnete ins Parlament zu entsenden. Sie hat aber keine 5 Prozent, sondern nur 3 Prozent bekommen. Also kann sie überhaupt keine Abgeordneten ins Parlament schicken. Das wäre erst möglich, wenn sie mindestens 5 Prozent der abgegebenen Stimmen bekommen hätte.
Hallo Lina, das haben wir schon gemacht! Lies doch mal, wie wir oben in unserem Artikel diese Besonderheit des deutschen Wahlrechts erklärt haben.
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