Hallo Lisa, es gibt viele Diskussionen darüber, ob das Alter der Strafmündigkeit von Kindern gesenkt werden soll. Der aktuelle Anlass dazu sind schwere Gewalttaten von Kindern unter 14 Jahren gegen Alterskamerad/-innen und der Eindruck einer allgemein gestiegenen Gewalt unter Kindern und Jugendlichen. Befürworter/-innen einer Absenkung des Alters meinen, dass Kinder heute früher alt genug sind, um die Folgen ihrer Taten zu verstehen. Kritiker/-innen meinen, dass solche Einzeltaten nie verhindert werden können und dass der normale Strafvollzug nicht das richtige Mittel ist, um straffällig gewordene Kinder wieder in die Gesellschaft zurückzuführen.
Hallo Hanna, es wird allgemein davon ausgegangen, dass Kinder in der Regel nicht imstande sind, die Folgen ihrer Taten vollständig zu verstehen. Darum sind nach dem deutschen Gesetz alle Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig. Zum Teil strafmündig sind Jugendliche ab ihrem 14. Geburtstag. Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Taten verantwortlich gemacht und nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
Hallo du bist fanatasiereich, das ist denkbar, wenn auch nicht sehr häufig und wahrscheinlich. Vor Gericht bestraft werden kann man dafür aber nicht, weil Kinder unter 14 Jahren strafunmündig.
Hallo Skeptiker, voll strafmündig wird man am 18. Geburtstag. Du hast also völlig recht, die volle Strafmündigkeit beginnt mit dem Erreichen des 19. Lebensjahres. Wir haben das sofort geändert. Vielen Dank für deine genaue Lektüre!
Hallo Hellooo , oben im Text haben wir das erklärt. Schau dir das doch bitte mal in Ruhe an. Wenn du dann noch eine spezielle Frage hast, kannst du uns gerne noch einmal schreiben.
Hallo wieeso@10.de, wir empfehlen dir, dich an die Nummer gegen Kummer zu wenden. Die Anrufe sind kostenlos für dich.
Hallo ft, das kann derzeit wohl niemand mit Gewissheit sagen. Im Moment wird angenommen, dass wir zumindest noch bis Ende des Monats mit großen Einschränkungen leben müssen, um die Corona-Pandemie nicht aus dem Griff zu verlieren.
Hallo Julia, mit sieben Jahre ist man bereits "beschränkt deliktfähig", das heißt, man kann schon in manchen Bereichen erkennen, wenn man falsch gehandelt hat. Rechtlich belangt werden für seine Taten kann man dann aber noch nicht. Das ist erst ab 14 Jahre möglich, wenn man strafmündig ist.