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Mittwoch, 10. Januar
Der Versailler Vertrag tritt in Kraft, 1920

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Ankunft für die Unterzeichnung des Versailler Vertrages am 28. Juni 1919 in Versailles

Ankunft für die Unterzeichnung des Versailler Vertrages am 28. Juni 1919

Einen schrecklichen Krieg beenden

Heute vor 104 Jahren, am 10. Januar 1920, trat der „Versailler Vertrag“ in Kraft. Es war der Friedensvertrag, der nach dem Ende des Ersten Weltkrieges geschlossen wurde. Der Erste Weltkrieg dauerte von 1914 bis 1918. Rund 65 Millionen Soldaten kämpften in dem Krieg gegeneinander. Dabei verloren etwa 9,5 Millionen Soldaten ihr Leben und über 21 Millionen wurden verwundet. Viele Millionen Zivilisten starben und wurden verletzt.

Soldaten kämpfen in Verdun (Frankreich). Die Schlacht fand von Februar bis Dezember 1916 statt. Die Verluste waren sehr hoch.

Soldaten kämpfen 1916 in Verdun (Frankreich). Diese Schlacht war besonders lang, die Zahl der Soldaten, die getötet wurden, war sehr hoch.

Wer war am Ersten Weltkrieg beteiligt?

Deutschland hatte große Schuld an seinem Ausbruch. Auf der einen Seite kämpften Deutschland, Österreich-Ungarn, die Türkei und später Bulgarien, auf der anderen Seite waren es vor allem Frankreich, Großbritannien, Russland, Belgien, Serbien, Griechenland, Rumänien, Italien, die USA und Japan.

Warum gab es den Vertrag von Versailles?

Nach dem Ersten Weltkrieg vereinbarten die Sieger des Krieges Frankreich, USA, Großbritannien und Italien mit dem besiegten Deutschen Reich einen Friedensvertrag. Viele Menschen verloren im Krieg ihr Leben. Die Siegermächte wollten mit dem Vertrag verhindern, dass Deutschland in den nächsten Jahren wieder ein mächtiger Staat wird, der den Frieden in Europa bedrohen könnte. Der Vertrag wurde am 28. Juni 1919 in Frankreich in Versailles, einem Vorort von Paris, unterschrieben. Nach diesem Ort wurde der Vertrag benannt.

Was steht in dem Vertrag von Versailles?

In dem Vertrag steht geschrieben, dass die Deutschen und ihre Verbündeten die alleinige Schuld für den Ersten Weltkrieg tragen. Das Deutsche Reich wurde verpflichtet, Schadensersatz an die Sieger zu zahlen, sogenannte „Reparationen“. Die Deutschen mussten ihre Kolonien abgeben und die Armee verkleinern. Ein Siebtel der Fläche des Deutschen Reiches wurde an Siegermächte abgetreten und gehörte fortan nicht mehr zum Deutschen Reich. Die Vereinbarungen aus dem Friedenvertrag wurden ab dem 10. Januar 1920 umgesetzt.

Berlin 1920: In einem Betrieb werden Waffen der deutschen Armee eingeschmolzen nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages

Berlin 1920: In einem Betrieb werden Waffen der deutschen Armee eingeschmolzen nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages


Wie reagierten die Deutschen?
Berlin am 25. November 1919: Demonstration gegen die Abtretung von Danzig und Posen an  Polen, nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages.

Berlin am 25. November 1919: Demonstration gegen die Abtretung von Danzig und Posen an Polen, nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages.


Die Siegermächte hatten das Deutsche Reich dazu gezwungen, den Vertrag zu unterzeichnen. Viele Menschen und Parteien in Deutschland aber fanden ihn zu hart und unfair. Sie lehnten die alleinige Schuldzuweisung für den Krieg an Deutschland ab. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Monarchie im Deutschen Reich abgeschafft und die demokratische Weimarer Republik (1919 bis 1933) eingeführt. Vor allem die wirtschaftlichen Folgen des Versailler Vertrages für Deutschland haben die junge deutsche Demokratie sehr belastet. Viele Menschen gaben dem Versailler Vertrag die Schuld für wirtschaftliche Not und Arbeitslosigkeit.

1923 zur Zeit der Weimarer Republik: Männer, Frauen und Kinder suchen nach Heizmaterial.

1923 zur Zeit der Weimarer Republik: Männer, Frauen und Kinder suchen nach Heizmaterial.

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Versailler Vertrag

"Versailler Vertrag" heißt der Friedensvertrag, der nach dem Ersten Weltkrieg zwischen Siegern und Besiegten geschlossen wurde.

Lexikon

Reparationen

"Reparationen" nennt man Geldzahlungen oder Wirtschaftsleistungen, die nach einem Krieg vom Verlierer an den Sieger gezahlt werden.