Heute vor 105 Jahren, am 19. Januar 1919, durften Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen - das war bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung, der Vorgängerin des Deutschen Bundestages.
Am 12. November 1918, kurz nach Ende des Ersten Weltkrieges, war dieses Recht in die Verfassung der Weimarer Republik geschrieben worden. Dieses Gesetz kam aber nicht "einfach so".
Langer Weg zum Frauenwahlrecht
Ein langer, oft sehr mühsamer Kampf mit vielen Auseinandersetzungen war dem vorausgegangen. Schon 1873 hat die Frauenrechtlerin Hedwig Dohm das Wahlrecht für Frauen gefordert.
Die SPD hat als erste Partei diese Forderung 1891 in ihr Parteiprogramm aufgenommen - und dann hat es noch einmal fast dreißig Jahre gedauert, bis aus der Forderung nach Wahlrecht endlich ein Wahlrecht wurde.