Wer wahlberechtigt ist, darf bei staatlichen Wahlen seine Stimme abgeben. Eine Voraussetzung ist, dass man ein bestimmtes Alter erreicht hat. Das ist das Mindestalter.
Wahlberechtigt mit 18 Jahren oder früher? Hier findest du Gründe dafür und dagegen.
Für ein Wahlrecht ab 16 oder 14 Jahren
Gegen ein Wahlrecht ab 16 oder 14 Jahren
HanisauLand ist eine Webseite für Acht- bis 14jährige. Wir veröffentlichen nur Beiträge von Kindern und Jugendlichen. Gerne können Sie uns über die E-Mail-Adresse redaktion(at)hanisauland.de eine Nachricht senden.
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