Das Jugendschutzgesetz
Heute ist es bei uns selbstverständlich: Kinderarbeit ist verboten. So dürfen in Deutschland Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren, neben der Schule, nur wenigen leichten Tätigkeiten nachgehen. Das ist im Jugendschutzgesetz festgelegt. Es gibt dieses Gesetz, da man Kinder vor Ausbeutung schützen möchte. Sie haben das Recht auf schulische Bildung und auf eine echte Kindheit mit viel Zeit zum Spielen, Toben und um sich mit Freunden zu treffen. Arbeiten können sie noch lange genug, wenn sie erwachsen sind.
Kinder = kleine Erwachsene!?
Das war längst nicht immer so. Früher war es ganz normal, dass Kinder, sobald sie alt genug waren, mitgearbeitet haben. Man hat sie wie kleine Erwachsene behandelt. Geändert hat sich das erst heute vor 185 Jahren, am 9. März 1839, in Teilen von Deutschland. An diesem Tag wurde das sogenannte „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter" beschlossen. Dieses Gesetz verbot es fortan, dass Kinder unter neun Jahren regelmäßig in Fabriken und Bergwerken beschäftigt werden. Weiter hieß es, das Jugendliche im Alter zwischen neun und 16 Jahren höchstens zehn Stunden arbeiten dürfen, und das auch nur, wenn sie zuvor mindestens drei Jahre lang die Schule besucht hatten. Anfangs zeigte das Gesetz nur geringe Wirkung und viele hielten sich nicht daran. Aber die ersten Schritte waren getan.
Und wie sieht es heute aus?
Offiziell ist Kinderarbeit in allen EU-Staaten verboten. Nach Schätzungen der UNO verrichten über 168 Millionen Kinder in vielen armen Ländern in Asien, Südamerika, Afrika, aber auch in Ländern Osteuropas täglich schwere Arbeit. Sie werden in Plantagen, im Bergbau und in Textilfabriken oft wie Sklaven ausgebeutet. Oft werden die Kinder und Jugendlichen von Unternehmern und verbrecherischen Banden gezwungen, ohne Lohn zu arbeiten, um so die Schulden ihrer Eltern abzuarbeiten.
Mehr Chancen für Kinder
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Initiativen, die sich gegen die Ausbeutung von Kindern engagieren. Sie bieten den Kindern Alternativen an und sorgen dafür, dass sie zur Schule gehen und eine Berufsausbildung machen können.