Heute vor 175 Jahren, am 28. März 1849, verabschiedeten die Abgeordneten der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche die erste deutsche Verfassung. Das war etwas ganz Besonderes gewesen.
Langer Kampf für Freiheitsrechte
Für die Verfassung hatten sie viele Jahre lang gekämpft – die Schriftsteller, Studenten, Professoren, Journalisten – kurz alle, die endlich die Freiheiten der Französischen Revolution auch in Deutschland haben wollten. In diese Verfassung wurde deshalb auch ein Grundrechtskatalog aufgenommen, der die Freiheitsrechte der Bürger sicherstellen sollte. Und Gewaltenteilung war geplant.
Schnelles Scheitern
Die Verfassungsväter hatten eine starke Reichsgewalt vorgesehen: über allen Einzelstaaten (die es damals in Deutschland noch gab) sollte ein Reichsoberhaupt thronen, das den Titel „Kaiser der Deutschen“ tragen sollte. So war es geplant, doch dann kam alles anders. Die Abgeordneten trugen dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserwürde an, aber der König wollte nicht Kaiser werden, zumindest nicht unter diesen Umständen. Er lehnte die "Kaiserkrone aus Bürgerhand" ab. Damit war das gerade erst beschlossene Verfassungswerk gescheitert.