Heute vor 30 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Wer die sogenannte "Auschwitz-Lüge" verbreitet, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, sondern wird bestraft. Was verbirgt sich hinter dieser Entscheidung?
Schreckliche Wahrheit
In Deutschland sind während des Nationalsozialismus viele Millionen Menschen verfolgt, eingesperrt und getötet worden. In den Konzentrationslagern wurden die Menschen gequält, in den Vernichtungslagern wurden sie ermordet. Dies ist die schreckliche Wahrheit über unsere Vergangenheit und doch gab und gibt es Menschen, die diese Tatsachen leugnen, die behaupten, dass die Ermordung von vielen Millionen Juden in den Konzentrationslagern nicht stattgefunden hat.
Leugnen ist strafbar
Seit 1985 ist es in Deutschland strafbar, den Holocaust zu leugnen. Die rechtsextremistische Partei NPD versuchte vor Gericht dieses Verbot aufheben zu lassen. Die Absicht war klar – sie wollte, dass der Nationalsozialismus nicht so schlimm aussieht, wie er tatsächlich war. Diejenigen, die die Verbrechen von Auschwitz leugnen, verhöhnen die Opfer, diffamieren die Toten. Mit dem Gesetz und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wehrt sich der Rechtsstaat stellvertretend für alle, die sich nicht mehr wehren können, weil sie umgebracht wurden.