In Deutschland darf man an Bundestagswahlen erst mit 18 Jahren teilnehmen. Das ist so im Grundgesetz festgelegt. Da hilft es auch nichts, wenn viele Kinder gerne schon viel früher - so wie die Großen - ein „Kreuzchen“ auf den Wahlbögen machen würden.
Früher erst mit 21 Jahren
Doch eigentlich können wir mit dem Wahlalter ab 18 Jahren noch froh sein. Früher durfte man in Deutschland erst drei Jahre später, nämlich mit 21, wählen. Junge Leute fragten sich damals, warum sie schon Steuern zahlen oder Wehrdienst leisten mussten, aber noch nicht aktiv in der Politik mitbestimmen durften.
Mehr Demokratie wagen!
Schließlich kamen auch die Politiker ins Grübeln. Der damalige Bundeskanzler Willy Brandt fand das Thema wichtig genug, sich dazu in seiner Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 zu äußern. Darin erklärte er, dass er das aktive Wahlalter von 21 Jahre auf 18 Jahre herabsetzen wolle. „Wir wollen mehr Demokratie wagen“, sagte er.
18-Jährige an die Urnen
Doch bis aus dem Versprechen ein Gesetz wurde, dauerte es noch eine ganze Weile. Denn im Bundestag gab es einige Abgeordnete, die dagegen waren. Sie hielten 18jährige noch für zu unreif zum Wählen. Die Mehrheit befürwortete aber die Idee. Und so war es dann heute vor 54 Jahren endlich so weit: Seit dem 18. Juni 1970 war jede Deutsche und jeder Deutsche ab 18 Jahren wahlberechtigt.