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Dienstag, 25. Juni
Einführung der Fünf-Prozent-Klausel, 1953

von und
Illustration der Fünfprozentklausel. Man sieht eine Treppe, auf der 5 Prozent zu lesen ist.

Illustration: Fünfprozentklausel

Eigentlich gehört es bei uns zu jedem Wahlabend – die Frage, ob alle Parteien auch die Fünf-Prozent-Hürde genommen haben. Was steckt aber dahinter?

Nicht jeder kommt ins Parlament

Diese Klausel sagt aus, dass Parteien nur dann mit ihren Abgeordneten in einem Parlament vertreten sein dürfen, wenn sie bei der Wahl mindestens fünf Prozent aller Stimmen haben.

Pro und Kontra

Diese Entscheidung ist ein Kompromiss, der zwischen Vertretern des Mehrheitswahlrechtes und des Verhältniswahlrechts geschlossen wurde.

Schlechte Zeiten für kleine Parteien

Doch die Befürworter setzten sich heute vor 71 Jahren, am 25. Juni 1953, durch. Die Erfahrungen mit der Weimarer Demokratie hatten ihre Spuren hinterlassen. Und es kam, wie man es vorhergesagt hatte – die kleinen Parteien verschwanden bald aus dem Deutschen Bundestag. Von 1957 bis 1983 ware nur CDU/CSU, SPD und FDP im Bundestag vertreten. Seitdem haben aber auch die Grünen (1983), die PDS (1998), die LINKE (2005) und die AfD (2017) mehr als fünf Prozent der Wählerstimmen erreicht.

Im Plenarsaal des Deutschen Bundestages kommen die Abgeordneten zu Diskussionen, Aussprachen und Abstimmungen zusammen.

Bundestagssitzung im Plenarsaal des Deutscher Bundestages

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Lexikon

Fünfprozentklausel

Die Fünfprozentklausel gibt es im Wahlrecht. Wir erklären, was sie bedeutet und weshalb es sie gibt.