Hallo Son-Eren, da gibt es große Unterschiede. Es gibt Anwältinnen in großen Kanzleien, die jeden Tag 1.000€ oder mehr verdienen (allzu viele sind das logischerweise nicht), und es gibt selbstständige Anwälte, die jeden Monat schauen müssen, wie sie die Miete für ihre Kanzlei und das Gehalt für die Mitarbeiter bezahlen.
Hallo Livia, welche Vorteile und welche Nachteile man in diesem Beruf sieht, hängt davon ab, was man selbst als gut oder nicht so gut empfindet. Nachteile können sein: Ein langes Studium, das erst einmal bestanden werden muss. Die Selbstständigkeit, in der man sich selbst um Arbeit kümmern muss. Lange Arbeitszeiten und vielleicht psychische Belastungen durch schwierige Fälle. Vorteile können sein: Die Selbstständigkeit, in der man sich seine Zeit selbst einteilen kann. Der Verdienst – wenn man viel Arbeit hat, kann man auch viel verdienen. Rechtsanwält/innen verbringen die meiste Zeit damit, die Fälle ihrer Mandanten zu studieren. Zum Alltag gehört also viel Recherchearbeit, aber auch der "Einsatz" vor Gericht. Denn dort muss der Anwalt oder die Anwältin seine oder ihre Klienten verteidigen. Die meisten Fälle allerdings werden außergerichtlich beglichen, so dass viel Schreibarbeit anfällt. Eine wichtige Fähigkeit für diesen Beruf ist neben den Dingen, die man im Studium lernt, dass man gut auf Menschen eingehen kann. Im Gespräch mit Klient/innen ist ein Anwalt manchmal als eine Art Problemberater oder sogar als Psychologe gefragt. Seine Klienten wollen dann nicht nur juristische Hilfe, sondern einfach mal jemandem ihr Herz ausschütten. Wichtig ist auch, dass man als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt gute kommunikative Fähigkeiten hat, sich also gut ausdrücken kann. Im Alltag muss man als Anwältin oder Anwalt mit seinen Klienten über die komplizierten Gesetzestexte sprechen können und da ist es hilfreich, wenn man schwierige Dinge möglichst einfach erklären kann.
Hallo Viola, um Jura, also Rechtswissenschaften studieren zu können, muss man in der Regel das Abitur oder einen vergleichbaren Schulabschluss haben. Allerdings ist die Zahl der Studienplätze begrenzt, so dass man schon einen ziemlich guten Abschluss braucht, um zum Jura-Studium zugelassen zu werden.
Hallo Mia und Jette ,Jura ist das Studium der Rechtswissenschaften. Man lernt dort die unterschiedlichen Bereiche des Rechts kennen. Wichtig ist es auch, sich die Denkweise der Juristen und Juristinnen anzueignen. Dafür besucht man Seminare und Vorlesungen, man schreibt eine wissenschaftliche Arbeit und natürlich muss man auch immer Prüfungen bestehen. Das Examen macht man nach ungefähr vier Jahren. Danach muss man nochmal zwei Jahre eine eine Ausbildung machen, aber nicht in der Universität, sondern bei der Staatsanwaltschaft, bei Gericht, bei Anwälten und in der Verwaltung. Danach gibt es wieder eine Prüfung und wenn man die bestanden hat, kann man Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin werden.
Hallo Mia und Jette , diese Frage haben wir euch heute schon beantwortet. Schaut doch mal bei unseren Antworten auf eure weiteren Fragen nach.
Hallo Mia und Jette , Kanzlei ist der Name für das Büro eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin. Auch bei Gerichten und in Behörden gibt es Kanzleien. In der Sprache der Diplomatie ist eine Kanzlei das Gebäude, in dem eine Botschaft ihren Sitz hat.
Hallo Emma, Anwältin kannst du nur werden, wenn du Jura studierst, und dafür brauchst du auf jeden Fall das Abitur. Für den Beruf der Rechtsanwältin ist es sinnvoll, wenn man gut formulieren kann, sowohl schriftlich wie beim Sprechen. Auch andere Fächer können, je nach der Spezialisierung, hilfreich sein. Grundsätzlich gilt aber, dass man zumindest derzeit nur dann Chancen auf die Zulassung zum Studium hat, wenn man ein gutes Abitur hat. Viele Schwächen kann man sich da nicht leisten.
Hallo ole, um Rechtsanwalt zu werden, brauchst Du auf jeden Fall das Abitur, am besten ein ziemlich gutes. Aber der erforderliche Abi-Schnitt ist von Universität zu Universität unterschiedlich. Am besten erkundigst Du Dich deswegen bei dem Berufsinformationszentrum BIZ im Arbeitsamt oder siehst direkt auf den Web-Seiten der Unis nach. Das Studienfach nennt sich Rechtswissenschaft oder Jura und der Studienabschluß ist das Staatsexamen. Das reguläre Studium der Rechtswissenschaften dauert 9 Semester, danach wird das Erste Staatsexamen gemacht. Anschließend muss man zwei Jahre lang ein sogenanntes Referendariat machen und dann kommt das Zweite Staatsexamen. Wie lange das Studium genau dauert, hängt auch von dem Bundesland ab, in dem man studiert. Denn die Studienordnung, also die Vorschriften, wie das Studium abzulaufen hat, sind in jedem Bundesland anders.
Wichtig für jemanden, der Rechtswissenschaften studieren möchte ist, dass sie oder er gut mit Sprache umgehen und sich gut ausdrücken kann. Eine Antwort auf die Frage nach dem Gehalt findest Du hier in den FAQ bei der Frage von Alicia.
Hallo sigii, zu deiner ersten Frage: hier kommt es ganz allein auf die Noten nach Beendigung des Jurastudiums an. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist derzeit nicht ganz so toll (aber das kann sich ja ändern, wenn du mal Juristin sein solltest). Es gibt Juristen, die Anwälte sind, aber auch viele Juristen, die andere Jobs machen, weil sie keinen Fuß im Beruf fassen konnten. Jährlich beenden etwa 10.000 das Jurastudium. Zu deiner zweiten Frage: die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind selbstständig tätig. Daher kann man nicht allgemein von einer geregelten Arbeitszeit ausgehen. Man kann zum Beispiel von 8 bis 12 Uhr, oder von 8 Uhr bis 0 Uhr arbeiten. Und zu deiner dritten Frage: die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind selbstständig, sie sind also ihr eigener Chef. Wenn man Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin ist, kann man später Richterin, Politiker etc. werden. Es gibt auch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die in einer grossen Kanzlei arbeiten, dort gibt es auch genügend Aufstiegschancen, wenn man Erfolgreich ist, bis zum/zur Teilhaber/in der Kanzlei.
Hallo dimi, man muss das Abitur machen und dann Rechtswissenschaften (das nennt man auch Jura) studieren. Das Examen macht man nach ungefähr vier Jahren. Danach muss man nochmal zwei Jahre eine Ausbildung machen, aber nicht in der Universität, sondern bei der Staatsanwaltschaft, bei Gericht, bei Anwälten und in der Verwaltung. Danach gibt es wieder eine Prüfung und wenn man die bestanden hat, kann man Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin werden.
Hallo Alicia, das kann man nicht verallgemeinern. Anwälte und Anwältinnen sind selbstständig tätig. Sie bekommen kein festes Gehalt z.B. vom Staat. Es kommt also darauf an, wieviele Mandanten (Kunden) sie haben und was sie für die Mandanten tun müssen.
Hallo Laura, man muss Jura (Rechtswissenschaft) studieren und dieses Studium mit einem Staatsexamen abschließen.
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