Lexikon
Die Grundrechte der deutschen Bürgerinnen und Bürger sind in der Verfassung, dem Grundgesetz, aufgeschrieben. Darin steht zum Beispiel, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Im Grundgesetz steht auch, dass jeder Bürger und jede Bürgerin sich beim obersten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, beschweren, also klagen darf.
Vor der Verfassungsbeschwerde aber müssen die unteren Gerichte angerufen worden sein. Wenn jemand beim Gericht Klage einreicht, wird zunächst geprüft, ob die Klage wichtig genug ist und von Interesse und Nutzen für alle Bürgerinnen und Bürger. Wenn das der Fall ist, befasst sich das Bundesverfassungsgericht damit.
Eine Verfassungsbeschwerde kann aber auch eingelegt werden, wenn Bürger oder Organisationen, Verbände oder Vereinigungen oder auch eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten meint, dass ein Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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