Hallo ANNE, schau dir doch bitte einmal unseren Artikel zu diesem wichtigen Grundrecht an. Da haben wir das Wichtigste zur Versammlungsfreiheit in kurzer Form geschrieben. Sicher hilft dir das für deine eigenen Überlegungen. Viel Erfolg für deine Präsentation!
Hallo Niko, in unserem Artikel oben findest du eine Zwischenüberschrift "Grenzen der Versammlungsfreiheit". Da haben wir deine Frage schon beantwortet.
Hallo Ira, du willst wahrscheinlich wissen, was bei Versammlungen passiert, die nicht bei der Polizei angemeldet worden sind. Grundsätzlich gilt: Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel halten will, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Einladung zu der Versammlung bei der zuständigen Kreispolizeibehörde zu melden. Nur für spontane Versammlungen gibt es Ausnahmen. Wenn eine Versammlung nicht angemeldet ist, genießt sie keinen besonderen Schutz und kann gegebenenfalls von der Polizei aufgelöst werden.
Hallo Kerstin, Menschen haben das Recht zu demonstrieren und sie haben auch die Pflicht, die Rechte anderer Menschen zu achten. Manchmal stoßen die eigenen Rechte an Grenzen, wenn nämlich die Rechte anderer beginnen. So etwas schilderst du in deinem Beispiel. Und weil es hier zu Ärger kommen kann, gibt es Regeln, an die sich die Menschen auch bei Demonstrationen halten müssen. Deshalb müssen Demonstrationen bei der Polizei angemeldet werden. Es wird dann mit den Veranstaltern über den Weg, die Zeit der Demo, auch die erwartete Teilnehmendenzahl gesprochen. Das muss alles so geregelt sein, dass es auch fair ist für die Demonstrierenden und die Demonstrierenden müssen sich daran halten, damit auch die Menschen, die sich durch die Demo gestört fühlen, wissen, dass es eine Veranstaltung mit Anfang und Ende ist. Sie können dann ggf. in dieser Zeit mal nicht in die Stadt gehen oder - falls sie der Lärm stört - bewusst woanders hinfahren oder -gehen, wo sie die Demo nicht hören. In einer Demokratie ist es wichtig, dass die Menschen ihre Freiheitsrechte ausüben können und dass im Konfliktfall gute Kompromisse gefunden werden. Solche Kompromisse müssen dann so sein, dass sie auch notfalls von einem Gericht akzeptiert werden, falls eine Seite dagegen klagt.
Hallo lala , die Einschränkung eines Grundrechtes wie der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) kann nur in besonders begründeten Fällen erfolgen. Beispielsweise kann das Versammlungsrecht eingeschränkt werden, wenn die Demonstranten offensichtlich mit Gewalt vorgehen wollen oder wenn ein Risiko für das Leben von Beteiligten besteht. Gegen jedes Gesetz und natürlich auch gegen jede Einschränkung des Grundgesetzes kann man Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht erheben.
Hallo Joa, hier bei HanisauLand freuen wir uns natürlich, dass es so viele Jugendliche gibt, die eigene Ideen haben, unterschiedliche Interessen und Vorlieben. Wir wissen aber auch, dass es viele Jugendliche schwer haben, und oft sind wir sehr beeindruckt, wie Jugendliche mit all den Herausforderungen, die sie erleben, zurecht kommen. Über "die Jugend" allgemein können wir keine kurze Antwort geben. Wir wollen aber alle ermutigen, sich mit den vielen Fragen und Herausforderungen, die das Leben für alle Menschen stellt, auseinanderzusetzen, zu lernen und Zutrauen zu ihren eigenen Fähigkeiten zu entwickeln. Freundschaften zu schließen und zu pflegen und offen zu sein für andere Menschen und deren Anliegen ist sicherlich auch etwas, was viele Jugendliche mit großer Freude tun. Dafür wünschen wir viel Spaß und Erfolg.
Hallo Corona, diese Frage haben wir dir schon beantwortet.
Hallo Corona, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Umgebungen ist nicht durch ein Gesetz geregelt, sondern durch eine Verordnung. Die Wirkung ist aber dieselbe. Wer sich nicht an die Verordnung hält, kann ermahnt oder auch mit einer Geldstrafe belegt werden.
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Viele Grüße, Ihr HanisauLand-Team