Direkt zum Inhalt

Lexikon

Vereidigung / Diensteid

von und
Konrad Adenauer (links im Bild) wurde am 15. September 1949 als erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland vereidigt.

Konrad Adenauer (links im Bild) wurde am 15. September 1949 als erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland vereidigt.

Bei der Wahrheit bleiben
Im Begriff "Vereidigung" steckt das Wort "Eid". Gemeint ist damit die feierliche Bekräftigung oder Bestätigung einer Aussage.


Bundeskanzler Olaf Scholz spricht vor der Bundestagspräsidentin den Amtseid. Er hebt die linke Hand zum Schwur.

Bundeskanzler Olaf Scholz spricht vor der Bundestagspräsidentin den Amtseid.

Öffentliches Amt
Einen Dienst- oder Amtseid legen alle diejenigen ab, die ein öffentliches Amt ausüben. So schwören zum Beispiel die Bundeskanzlerin, der Bundespräsident, ein Minister oder eine Ministerin zu Beginn ihrer Arbeit in einer feierlichen Vereidigung im Bundestag, alles zum Wohle des Volkes zu tun und die Verfassung zu achten.

Eure Fragen dazu...

Eli 16.09.2024

Was könnten mögliche Auswirkungen sein auf eine fehlende Gewalteneinteilung für Staat und Gesellschaft ?

Redaktion

Hallo Eli, schau mal unter dem Begriff "Gewaltenteilung" in diesem Lexikon nach. Da haben wir schon viel dazu geschrieben, was passieren kann, wenn die staatliche Gewalt nicht aufgeteilt ist und nur in der Hand einer Person oder einer Institution liegt.

lupo 25.04.2024

Kann das Ablegen des Amtseides von AFDlern abgelehnt werden? ...

Redaktion

Hallo lupo, das Ablegen eines Amtseides ist die Voraussetzung für die Übernahme vieler öffentlicher Ämter. Wenn religiöse Gründe oder Glaubensgründe einem das Ablegen des Amtseides verbieten, muss man das genau begründen.

fiffi losetta 22.04.2024

Wer waren die letzten 20 Jahre die Bundespräsidenten?

Redaktion

Hallo fiffi losetta, schau mal unter dem Begriff „Bundespräsident/in“ in diesem Lexikon nach. Da findest du unter dem blauen Balken die Namen von allen Bundespräsidenten seit 1949

Jingle 08.03.2023

Kann man den Bundeskanzler seines Amtes entheben, wenn er sein vollzogenen Amtseid vor dem deutschen Volk missbraucht und dadurch Schaden am deutschen Volk zulässt?

Redaktion

Hallo Jingle , über die Arbeit des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin entscheiden die Wählerinnen und Wähler bei den Bundestagswahlen. Sie können dabei zum Ausdruck bringen, ob sie die Politik der Bundesregierung für gut für die Menschen im Land halten oder nicht. Ein Amtsenthebungsverfahren ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Der Bundestag kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum den Sturz eines Kanzlers herbei führen. In diesem Fall wird sofort ein neuer Regierungschef bestimmt.

Auch im HanisauLand machen wir am Wochenende Pause.
Nächste Woche könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen!