Besondere Kennzeichen einer Person
Wenn die Polizei feststellen möchte, wie eine bestimmte Person heißt und wer diese Person ist, dann unternimmt sie dazu eine Reihe von Maßnahmen. Das bezeichnet man als erkennungsdienstliche Behandlung. Die Polizei kann Finger- und Handabdrücke abnehmen oder Fotografien herstellen.
Genaue Regeln
Im Polizeigesetz steht, wann die Polizei solche erkennungsdienstlichen Maßnahmen auch gegen den Willen des Betroffenen vornehmen darf. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Polizei sonst keine zuverlässigen Angaben zu einer Person bekommen kann. Wenn sich eine verdächtige Person gegen die erkennungsdienstliche Behandlung wehrt, kann sie dazu gezwungen werden.
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