Misstrauensvotum allgemein
Bei einem Misstrauensvotum stimmen die Abgeordneten eines Parlaments darüber ab, ob sie noch hinter der Regierung oder einzelnen Regierungsmitgliedern stehen. Wenn ein Parlament mehrheitlich der Meinung ist, dass die Regierung, ihr Chef oder einzelne Ministerinnen oder Minister ihre Arbeit nicht mehr gut oder nicht richtig machen, kann es der Regierung oder den Ministern sein Misstrauen aussprechen. Die ganze Regierung oder einzelne Regierungsmitglieder müssen in einem solchen Fall zurücktreten. Ein solches Misstrauensvotum gibt es in Staaten mit demokratisch gewähltem Parlament.
In Deutschland: Konstruktives Misstrauensvotum
In Deutschland ist ein solches Misstrauensvotum genau geregelt. Das Grundgesetz schreibt in Artikel 67 vor, dass nur ein "Konstruktives Misstrauensvotum" möglich ist. Diese besondere Regelung bedeutet, dass der Regierungschef nicht einfach abgewählt werden kann. Gleichzeitig mit der Abwahl muss auch ein neuer Bundeskanzler oder eine neue Bundeskanzlerin gewählt werden, der oder die dann eine neue Regierung bildet. Die Abwahl und die Neuwahl erfolgen in derselben Abstimmung. Damit soll verhindert werden, dass zwischen zwei Abstimmungen eine Zeit liegt, in der es keine Regierung gibt. Der Bundespräsident muss den neu gewählten Bundeskanzler ernennen.
In Deutschland: Kein Misstrauensvotum gegenüber Ministern
In Deutschland kann nur dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin, nicht aber einzelnen Minister/innen das Misstrauen ausgesprochen werden.
Begriffserklärung:
Der Begriff "konstruktiv" kommt aus dem Lateinischen und heißt "aufbauend". Es ist also ein "aufbauendes" Misstrauensvotum. Es soll nicht nur ein Bundeskanzler abgewählt werden, sondern es soll zugleich ein neuer Bundeskanzler gewählt und dann auch eine neue Regierung "aufgebaut" werden.
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