Hallo Birne, der Kanzler verliert sein Amt, wenn er die Mehrheit der Abgeordneten nicht mehr hinter sich hat. Das kann das Ergebnis einer Vertrauensfrage sein. Wenn der Kanzler nicht mehr das Vertrauen der Mehrheit der Abgeordneten hat, bittet er in der Regel den Bundespräsidenten, das Parlament aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Der Kanzler kann auch durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden. Dann müssen andere Parteien imstande sein, eine Mehrheit zu bilden, mit der zugleich ein neuer Kanzler oder eine neue Kanzlerin gewählt werden kann.
Hallo Ampelaus, dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Am wahrscheinlichsten ist, dass der Bundespräsident den Bundeskanzler bittet, im Amt zu bleiben, bis ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin nach der Neuwahl des Bundestages feststeht. Er kann aber auch den Vizekanzler oder ein anderes Kabinettsmitglied zum geschäftsführenden Bundeskanzler ernennen. Entscheidend ist, dass nie eine Situation entstehen darf, in der das Amt nicht besetzt ist.
Hallo Kesso, das konstruktive Misstrauensvotum muss von der Opposition gestellt werden. Denn es wird ja nicht nur dem amtierenden Regierungschef das Misstrauen ausgesprochen. "Konstruktiv" ist dieses Misstrauensvotum, weil zugleich ein neuer Regierungschef von der Opposition gewählt wird.
Hallo Alina, dafür sorgt vor allem die Gewaltenteilung. Sie sorgt dafür, dass nicht eine staatliche Gewalt oder ein politisches Gremium mächtiger wird als alle anderen. In unserem Artikel zur Gewaltenteilung kannst viel dazu lesen.
Hallo Alex, seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland hat es fast immer stabile Regierungen gegeben. Nur in wenigen Fällen wurde ein konstruktives Misstrauensvotum beantragt oder das Parlament vorzeitig aufgelöst. Man kann daraus den Schluss ziehen, dass sich diese Regelung im Grundgesetz bewährt hat.
Hallo Sunnshine, in Deutschland gibt es das konstruktive Misstrauensvotum. Damit wird sichergestellt, dass es zu jeder Zeit einen Regierungschef oder eine Regierungschefin gibt. In der Zeit der Weimarer Republik vor der Diktatur der Nationalsozialisten gab es die Möglichkeit, einen Reichskanzler durch ein Misstrauensvotum des Reichstages aus dem Amt zu drängen. Dadurch gab es oft politische Unsicherheiten, weil das Land danach ohne handlungsfähige Regierung dastand. Dem wird durch die Verankerung des konstruktiven Misstrauensvotums im Grundgesetz vorgebeugt.
Hallo Keine Ahnung, die Opposition kann jederzeit ein konstruktives Misstrauensvotum beantragen. Es macht aber nur dann Sinn, wenn eine realistische Chance besteht, dass die Regierung ihre Mehrheit im Parlament verloren hat.
Hallo yarak, Art. 13 des Grundgesetzes schützt die Bürgerinnen und Bürger vor Eingriffen in ihre Wohnung. Dieser Grundsatz wurde bereits in der sogenannten Paulskirchenverfassung von 1849 festgeschrieben. Auch im Deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik wurde die Unverletzlichkeit der Wohnung durch Gesetze geschützt. In der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur spielten solche Grundrechte allerdings keine Rolle. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren sich der Eingriffe der Nationalsozialisten in die Privatsphäre der Menschen sehr bewusst, als sie die Grundrechte an den Beginn des Grundgesetzes stellten.
Hallo Rick, die Opposition im Deutschen Bundestag kann ein konstruktives Misstrauensvotum gegen die Regierung machen. Das macht dann Sinn, wenn die Opposition glaubt, selbst eine Mehrheit für eine Regierung zu bekommen. Aktuell gibt es keine bekannten Überlegungen, ein Misstrauensvotum gegen die Regierung zu beantragen.
Hallo Emily, in der Weimarer Republik gab es die Möglichkeit, dass der Reichspräsident eine Regierung entließ und Neuwahlen ansetzte, wenn die Regierung keine Mehrheit im Reichstag mehr hatte. Es gab also anders als heute in der Bundesrepublik kein konstruktives Misstrauensvotum, das dafür sorgt, dass immer eine von der Mehrheit der Abgeordneten unterstützte Regierung im Amt ist. So war das in der Weimarer Verfassung festgelegt worden. Ob sich das die "Macher" der Verfassung so vorgestellt haben, wie es vor allem in den späten Jahren der Republik zu Zeiten des Reichspräsidenten von Hindenburg gelaufen ist, ist unwahrscheinlich. Sie hatten sicherlich die Erwartung, dass die Bildung einer Regierung in einem demokratischen Staat der funktionierende Normalfall sein würde.
Hallo F.iona, in Absatz 2 des Artikels 67 des Grundgesetzes, der das konstruktive Misstrauensvotum regelt, heißt es:" Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen." Dadurch soll auch der oder die amtierende Kanzler/in die Möglichkeit haben, noch einmal mit einzelnen Abgeordneten zu sprechen und gegebenenfalls eine Mehrheit für sich zu organisieren. Vor allem soll vermieden werden, dass Abgeordnete ihre Entscheidung überhastet und vielleicht nur aus einer zufälligen Laune heraus treffen. Das konstruktive Misstrauensvotum ist eine der wichtigsten Regelungen des Grundgesetzes und ein ganz besonderer Moment im politischen Leben des Staates. Dafür muss nach dem Willen der Väter und Mütter des Grundgesetzes ausreichend Zeit für eine wohl bedachte Entscheidung der Abgeordneten vorhanden sein.
Hallo Honki, der Bürger oder die Bürgerin hat spätestens nach vier Jahren die Möglichkeit, einer Regierung sein Misstrauen auszusprechen, indem er eine andere Regierung wählt. Die Instrumente der Vertrauensfrage und des konstruktiven Misstrauensvotums hat nur das Parlament. Damit soll sichergestellt werden, dass solche für die Stabilität der Demokratie wichtigen Entscheidungen nur nach langem Bedenken und nicht einfach aus einer Laune heraus gefällt werden.
Hallo noooonooo, ein Staat, der keine Regierung hat, kann auf eine plötzliche politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Krise nicht reagieren. Manchmal, wie beispielsweise in der Bankenkrise 2008, müssen tatsächlich über Nacht politische Entscheidungen gefällt werden. Darum ist es so wichtig, dass immer eine Regierung da ist, die die politischen Geschäfte führt.
Hallo EtoHd, das konstruktive Misstrauensvotum führt im Erfolgsfall zum Sturz des Kanzlers oder der Kanzlerin und zur Amtsübernahme durch eine neue Kanzlerin oder einen neuen Kanzler. Wenn der oder die Bundeskanzler/in die Vertrauensfrage im Bundestag stellt und verliert, muss er oder sie selbst überlegen, was die Folgen sein sollen. Das kann ein Rücktritt sein oder auch eine Bitte an den oder die Bunderpräsident/in, Neuwahlen auszurufen. Der Kanzler oder die Kanzlerin könnte aber auch einfach weitermachen. Eine unmittelbare rechtliche Folge hat eine verlorene Vertrauensabstimmung nicht.
Hallo Lissi, durch das konstruktive Misstrauensvotum wird erreicht, dass es zu keinem Leerstand in der Regierung kommt. Eine Kanzler oder eine Kanzlerin kann nur gestürzt werden, wenn der neue Kanzler oder die neue Kanzlerin unmittelbar darauf ins Amt kommt. Oben in unserem Artikel haben wir das genau erklärt und auch die Gründe für die Einführung des konstruktiven Misstrauensvotums genannt.
Hallo A …, bei einem Misstrauensvotum stimmen die Abgeordneten eines Parlaments darüber ab, ob sie noch hinter der Regierung oder einzelnen Regierungsmitgliedern stehen. Dafür gibt es unterschiedliche Regelungen in vielen demokratischen Staaten. In Deutschland gibt es diese Form des Misstrauensvotums nicht. Das Grundgesetz schreibt vor, dass eine Regierung nur mit Hilfe eines konstruktiven Misstrauensvotums gestürzt werden kann. Das beutetet, dass im Moment der Abwahl des Bundeskanzlers sofort ein neuer Regierungschef das Amt antritt. Oben in unserem Artikel haben wir das genau erklärt.
Hallo Phai, vor dem konstruktiven Misstrauensvotum, dass 1982 zum Sturz des Kanzlers Helmut Schmidt und zur Wahl seines Nachfolgers Helmut Kohl führte, hatten sich die Kräfteverhältnisse im Deutschen Bundestag verändert. Die Minister/innen der FDP, die seit 1980 eine Koalition mit der FDP bildete und Schmidt mitgewählt hatte, hatten die Regierung verlassen. Die FDP hatte sich neu orientiert. Dadurch hatte Helmut Kohl genug Abgeordnete hinter sich, um eine Kanzlermehrheit zu bekommen. Die neue Regierung wollte manche wirtschaftliche Maßnahmen der Vorgängerregierung rückgängig machen und hatte auch sonst viele Ideen für eine andere Politik. Auf dieser interessanten Seite des Deutschen Bundestags findest du viele weitere Informationen.
Hallo Mary, vielen Dank! Uns geht es gut und wir hoffen, dass auch bei dir alles in Ordnung ist.
Hallo Takuya, in Art. 67 des Grundgesetzes ist geregelt, wie ein Bundeskanzler entlassen werden kann. Entscheidend ist dabei, dass dies nur möglich ist, wenn sofort ein neuer Bundeskanzler oder eine neue Bundeskanzlerin gewählt wird. Es darf also nicht die Situation entstehen, dass es auch nur für eine Stunde keine/n von Bundestag gewählte Bundeskanzler/in gibt. Das war eine Reaktion der Macher/innen des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat in den Jahren 1948 und 1949 auf die Erfahrungen der Weimarer Republik. Dort hatte es einige Male Entlassungen von Reichskanzlern gegeben, ohne dass die Nachfolge geregelt war. Das hatte die Macht des Reichspräsidenten erweitert, der ohne Rücksicht auf das Parlament seine Kandidaten für das Amt einsetzte. Das war auch der Fall, als Reichspräsident von Hindenburg am 30. Januar 1933 Adolf Hitler zum Reichskanzler machte. Für den Parlamentarischen Rat war klar, dass das in Zukunft auf jeden Fall verhindert werden musste. Dafür wurde der Art. 67 entworfen.
Hallo Isa, das letzte konstruktive Misstrauensvotum wurde 1982 gegen den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt gestellt. Der Bundestag sprach damals dem Kanzler das Misstrauen aus und Helmut Kohl von der CDU wurde neuer Bundeskanzler.
Hallo Alex, Helmut Kohl löste durch ein Misstrauensvotum Helmut Schmidt als Bundeskanzler ab.