Mitbestimmung in der Schule
Mitbestimmung im Arbeitsleben
Arbeiter/innen und Angestellte wählen sogenannte Betriebs- oder Personalräte. Diese vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegenüber der Leitung einer Firma oder einer Behörde. Da geht es dann um die Entlassung oder Einstellung von Mitarbeitern, um Arbeitsbedingungen, Urlaubspläne und vieles mehr. Die Leitung des Unternehmens hat die Pflicht, die Vertreter der Arbeiter und Angestellten anzuhören. Sie muss ihnen bei einigen Entscheidungen ein Mitspracherecht, bei anderen sogar ein Mitbestimmungsrecht geben.