Bei einer Bundestagswahl wählen die Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten des Bundestags. Die Abgeordneten treffen dann im Parlament wichtige politische Entscheidungen. Bundestagswahlen finden alle vier Jahre statt und sind wichtiger Bestandteil unserer Demokratie.
Die Durchführung der Wahl
An der Wahl dürfen alle deutschen Staatbürger/innen teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, also volljährig sind.
Für die Wahl wird das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Wahlkreise eingeteilt. Am Wahltag geht man in ein Wahllokal in seinem Wahlkreis. Dort macht man in einer Wahlkabine zwei Kreuzchen auf dem Stimmzettel: mit der Erststimme wählt man einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin seines Wahlkreises und mit der Zweitstimme eine Partei. Den Stimmzettel wirft man anschließend in die Wahlurne. Man kann auch vorher per Briefwahl abstimmen. Dann schickt man den Stimmzettel mit der Post zum Wahlamt seiner Gemeinde oder gibt ihn direkt dort ab. Die Regeln, die für die Bundestagswahl gelten, stehen im Bundeswahlgesetz. Der/die Bundeswahlleiter/in überwacht, dass die Regeln eingehalten werden.
Anzahl der Abgeordneten
Bei der Bundestagswahl gibt es 299 Wahlkreisen. In jedem wird ein/e Direktkandidat/in gewählt (Erststimme). Dazu kommen noch einmal genauso viele Abgeordnete, die über die Parteienlisten (Zweitstimme) in den Bundestag kommen. Das macht zusammen 598 Abgeordnete. Es kann sein, dass noch einige mehr dazu kommen, die über sogenannte Überhangsmandate und Ausgleichsmandate Bundestagsabgeordnete werden. Eine Partei muss mindestens 5 Prozent der gültigen Zweitstimmen oder 3 Direktmandate erreichen, um im Deutschen Bundestag vertreten zu sein.