Ausreichend Mitglieder müssen anwesend sein
Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestags
Auch im Deutschen Bundestag müssen bei Abstimmungen ausreichend Abgeordnete anwesend sein, damit er beschlussfähig ist. Genau geregelt ist das in der Geschäftsordnung des Parlaments. Dort steht, dass der Bundestag nur dann über Gesetze und Anträge beschließen kann, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist. Oft wird diese Zahl aber nicht erreicht. Viele Abgeordnete sind dann vielleicht gerade in einer Ausschuss-Sitzung oder haben andere wichtige Termine. Darum hat man eine Lösung gefunden, mit der alle Fraktionen einverstanden sind.