Überhangmandate sind in den Wahlgesetzen einiger Bundesländern vorgesehen. Bei der Bundestagswahl gibt es sie jetzt nicht mehr.
Wann gibt es Überhangmandate?
Bei einem Wahlsystem, bei dem es Erst- und Zweitstimmen gibt, kann es zu Überhangmandaten kommen. Ein Teil der Abgeordneten wird bei der Wahl mit der Erststimme gewählt, andere Teil wird entsprechend der Zahl der Zweitstimmen von einer von der Partei vorher festgelegten Landesliste genommen. Die Anzahl der Zweitstimmen gibt, so die Regel, vor, wie viele Abgeordnete einer Partei insgesamt "zustehen". Es kann vorkommen, dass für eine Partei mehr Direktkandidatinnen und -kandidaten ins Parlament gewählt werden, als dieser Partei nach den Zweitstimmen Sitze im Parlament zustehen. Dies sind die sogenannten Überhangmandate. Wenn das Wahlsystem vorsieht, dass auf jeden Fall alle gewählten Direktkandidatinnen und -kandidaten ins Parlament kommen, unabhängig wie das Ergebnis der Zweitstimmen ausgefallen ist, könnte das zu deutlichen Ungerechtigkeiten bei anderen Parteien führen. "Ausgleichsmandate" können das ausgleichen. Bei einem Wahlrecht mit Überhang- und Ausgleichsmandaten kann man vorher nie wissen, wie viele Abgeordnete nach der Wahl ins Parlament einziehen werden.
Bundestagswahlen 2025
2023 wurde ein neues Wahlrecht für die Bundestagswahlen beschlossen. Überhang- und Ausgleichmandate gibt es nicht mehr. Die Anzahl der Abgeordneten für den neuen Bundestag ist auf 630 begrenzt.