Direktkandidaten und Abgeordnete von der Landesliste
Das deutsche Wahlsystem ist eine Kombination aus Verhältniswahl und Mehrheitswahl. Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag wählt man mit seiner ersten Stimme den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin. Wer die Mehrheit aller Erststimmen in einem Wahlkreis erhält, ist auf jeden Fall zum Abgeordneten gewählt (Mehrheitswahl). Mit der zweiten Stimme wählt man eine Partei. Nach einem bestimmten System wird dann errechnet, wie viele Kandidaten eine Partei entsprechend den Zweitstimmen in das Parlament schicken kann (Verhältniswahl). Ein Teil der Abgeordneten im Parlament wird also mit der Erststimme gewählt, der andere Teil wird entsprechend der Zahl der Zweitstimmen von einer von der Partei vorher festgelegten Landesliste genommen. Es kann vorkommen, dass für eine Partei mehr Direktkandidaten ins Parlament gewählt werden, als dieser Partei nach den Zweitstimmen Sitze im Parlament zustehen. Dies sind die sogenannten Überhangmandate.
Überhangmandate und Ausgleichsmandate
Nach dem vom Deutschen Bundestag im Frühjahr 2013 beschlossenen Wahlrecht gilt, dass es für alle Überhangmandate, die eine Partei bekommt, für alle anderen Parteien im Bundestag Ausgleichsmandate geben muss.
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