Überwachung durch den Staat
Es gibt bei den Bürgerinnen und Bürgern und auch bei den Parteien sehr unterschiedliche Ansichten darüber, wie weit der Staat bei der Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern gehen darf. Manche sagen, dass es in einem freien Land sehr wichtig ist, dass die Menschen nicht einfach vom Staat überwacht werden. Die anderen sagen, dass der Staat im Interesse der allgemeinen Sicherheit überwachen soll, wenn ein Verdacht auf ein Verbrechen vorliegt.
Nur in Ausnahmefällen ist Abhören erlaubt
Telefongespräche, Privatbriefe, E-Mails oder Internet-Chats gehen nur diejenigen etwas an, die miteinander sprechen oder sich schreiben. Das sogenannte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis stellt sicher, dass sich hier niemand anderes einmischt. Allerdings kann das Telefon eines Teilnehmers mit bestimmten technischen Mitteln abgehört und überwacht werden. Erlaubt ist die Überwachung aber nur, wenn sich Polizei und Staatsanwaltschaft sicher sind, dass kriminelle Taten geplant und abgesprochen werden.
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