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Lexikon

Konstituierende Sitzung

von und
mehrfache Wiederholung des Buchstaben k

Begriffserklärung

Eine konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung in einer Reihe von mehreren Sitzungen oder Versammlungen. Hier werden bestimmte Regeln festgelegt, die für alle weiteren Sitzungen gelten.

Erste Parlamentssitzung nach Wahlen

Nach Landtags- oder Bundestagswahlen tritt das neu gewählte Parlament zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. In dieser Sitzung muss manches neu organisiert und geregelt werden. Ehemalige Abgeordnete sind ausgeschieden, neue kommen hinzu. Die Mehrheiten und damit die Machtverhältnisse haben sich geändert.

Wahl der Sitzungsleiter/innen
In der ersten Sitzung werden zunächst diejenigen gewählt, die für die ordnungsgemäße Durchführung der künftigen Sitzungen verantwortlich sind. Dies sind im Bundestag zunächst der oder die Bundestagspräsident/in, seine/ihre Stellvertreter/innen und die Schriftführer/innen.
Begriffserklärung

Das Wort „konstituieren“ kommt vom lateinischen „constituere“ und meint „feststellen“ oder „errichten“.

Eure Fragen dazu...

Rolf 08.07.2024

Guten tag, in der ersten Sitzung mit neuen Rats Mitgliedern sollte man hier untereinander bekannt gemacht werden. Muss man sich vorstellen?

Redaktion

Hallo Rolf, es ist guter Stil, wenn sich in einem Gremium, das neu zusammentritt, die Mitglieder beim ersten Zusammentreffen erst einmal gegenseitig vorstellen. Meistens wird das heute so gemacht, dass jede/r ein bisschen von sich erzählt, warum man beispielsweise für den Rat kandidiert hat und was für Ziele man hat.

ich 18.06.2024

Darf an einer konstituierenden Sitzung jeder teilnehmen?

Redaktion

Hallo ich, an der konstituierenden Sitzung eines Parlaments dürfen alle neu gewählten Abgeordneten teilnehmen. Wenn beispielsweise der Deutsche Bundestag alle vier Jahre neu gewählt wird, dann sind alle neu gewählten Abgeordneten an der konstituierenden Sitzung des Parlaments teilnahmeberechtigt.

Franz 12.06.2024

Ist die Voraussetzung für die Terminierung einer konstituierenden Sitzung eines Gemeinderats, dass vorher die Wahl von der Rechtsaufsichtsbehörde für rechtsgültig erklärt wurde?

Redaktion

Hallo Franz, soweit es uns bekannt ist, entscheidet über die Gültigkeit einer Wahl das zuständige Wahlprüfungsamt. Das schließt natürlich spätere rechtliche Schritte nicht aus. Hier im Lexikon für junge Leute zur Politik von Hanisauland können wir juristische Fragen nicht abschließend diskutieren. Wir empfehlen wir, dich mit deiner Frage direkt an das Wahlamt in deiner Gemeinde zu wenden.

Auch im HanisauLand machen wir am Wochenende Pause.
Nächste Woche könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen!