Lexikon
Im Griechischen bedeutet das Wort so viel wie „Selbstgesetzgebung“. Mit "Autonomie" wird demnach das Recht eines Staates, einer Gruppe oder einzelner Menschen bezeichnet, die eigenen Verhältnisse selbst zu regeln.
Wenn sich innerhalb eines Staates eine Organisation selbst verwalten und sich selbst Regeln geben kann, nach denen sie funktioniert, dann ist sie autonom (Fachleute sprechen dann von „innerstaatlicher Autonomie“).
Zur Ergänzung: Als „Autonome“ bezeichnen sich in der Bundesrepublik Deutschland einige meist politisch links stehende Gruppen.
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