Arbeitslosengeld I
Arbeitslosengeld II
Neben dem sogenannten Arbeitslosengeld I gibt es auch das Arbeitslosengeld II (ALG II). Dies ist eine staatliche Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhalts sicherstellen soll. Das ALG II können hilfsbedürftige Menschen beantragen, die erwerbsfähig sind, aber keine Arbeit haben. Das ALG II soll vor allem die Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern. Wenn man nur sehr wenig ALG I erhält, kann man vielleicht auch noch ALG II zusätzlich erhalten.
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