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Mittwoch, 14. August
Die erste Bundestagswahl, 1949

von und
15. September 1949: Wahl Adenauers (links) bei der Vereidigung zum 1. Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland durch den Bundestag. Vereidigung Adenauers durch den Bundestagspräsidenten Erich Köhler.

Vereidigung von Konrad Adenauer zum Bundeskanzler, 1949

„Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim“

Heute vor 75 Jahren, 14. August 1949, haben die Wählerinnen und Wähler der Bundesrepublik Deutschland zum ersten Mal den Deutschen Bundestag gewählt. Und die Wahlen fanden statt, wie es in Artikel 38 des Grundgesetzes vorgeschrieben ist. Sie waren allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Dies war nach den Jahren des Nationalsozialismus, in denen es keine Wahlen gab, etwas ganz Besonderes. Tonangebend im Wahlkampf waren die CDU mit Konrad Adenauer und Ludwig Erhard und die SPD mit ihrem Spitzenkandidaten Kurt Schumacher.

Und wie ging es aus?

Und dann kam der 14. August. Die Wahlbeteiligung war mit 78,5 Prozent sehr hoch. Und die großen Parteien lagen eng beieinander. Die CDU erhielt 31,0 Prozent der Stimmen, die SPD 29,2. Da es noch keine Fünf-Prozent-Klausel gab, kamen auch kleinere Parteien in den Bundestag. Insgesamt waren acht Fraktionen im Parlament vertreten und drei parteilose Abgeordnete, die in ihrem Wahlkreis direkt gewählt wurden.

Der erste Bundeskanzler

CDU, FDP und die Deutschen Partei (DP) bildeten die Regierungskoalition. In der ersten Sitzung am 15. September wurde Konrad Adenauer mit einer Stimme Mehrheit zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt.

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