Begriffsbestimmung
Das Recht der freien Meinungsäußerung, und dazu gehört die Pressefreiheit, ist ein Grundrecht in unserer Demokratie. Die Pressefreiheit stellt sicher, dass alle Journalistinnen und Journalisten frei ihre Meinung sagen und schreiben können. Außerdem sollen sie sich ihre Informationen beschaffen können, wo sie wollen. Grundsätzlich darf niemand den Journalisten und Journalistinnen vorschreiben, was sie zu schreiben oder zu berichten haben.
„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ — Artikel 5 GG
Einschränkung des Grundrechts
Durch bestimmte Vorschriften und Gesetze wird die Pressefreiheit allerdings eingeschränkt. Es darf niemand beschädigt oder beleidigt werden, die persönliche Ehre der Menschen muss geachtet werden. Es darf auch nichts in Zeitungen geschrieben oder im Fernsehen gezeigt werden, was dem Jugendschutz widerspricht.