Begriffsbestimmung
Partisanen im Zweiten Weltkrieg
Rechtlicher Schutz für Partisanen
Für Partisanen gab es in früheren Zeiten keine Regelungen im Völkerrecht, durch die sie geschützt wurden. Seit 1949 bestimmt das Völkerrecht, dass Partisanen wie rechtmäßige Kämpfer (man spricht von „legalen Kombattanten“) behandelt werden müssen. Das heißt, dass sie bei Gefangennahme vom Gegner wie Kriegsgefangene und bei Verletzungen wie verwundete Soldaten versorgt werden müssen.