Hallo 🦝, nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Korea von den alliierten Siegermächten besetzt. Die USA kontrollierten den südlichen Teil, die Sowjetunion den nördlichen Teil der koreanischen Halbinsel. Beide Supermächte wollten ein geeintes Korea nach ihren politischen Vorstellungen erreichen. 1950 griff die überlegene nordkoreanische Armee Südkorea an. Es kam zu einem Krieg, der drei Jahre später mit der dauerhaften Teilung des Landes endete. Bis heute hat sich diese Teilung erhalten, und die beiden koreanischen Staaten stehen sich an der Grenze hochgerüstet und feindselig gegenüber.
Hallo 1234, die Möglichkeit, demokratiefeindliche Parteien vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen, ist eine wichtige Waffe der wehrhaften Demokratie. Die Demokratie fördert und unterstützt die Freiheit der Menschen. Aber sie muss vor ihren Gegnern und Feinden geschützt werden können. Wie es dazu gekommen ist und welche Lehren aus der Geschichte dem Parteienverbot zugrunde liegen, ist ein wichtiges Thema im Schulunterricht. Denn die Schülerinnen und Schüler sollen verstehen lernen, wie wichtig diese Schutzfunktion für die Demokratie ist und dass es dabei keineswegs nur darum geht, politische Gegner klein zu halten.
Hallo 14, die AfD wird vom Verfassungsschutz als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingeschätzt. Drei AfD-Landesverbände werden schon heute als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Damit ist aber noch lange nicht gesagt, dass es zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die Partei kommt. In nächster Zeit ist damit wohl auf keinen Fall zu rechnen.
Hallo Fdgff, wenn eine Partei verboten werden soll, darf das nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen geschehen. Weil die Parteien und die Meinungsfreiheit so wichtig sind für unsere Demokratie, ist es ein kompliziertes Verfahren. Einen Antrag auf ein Verbot können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Verhandelt darüber wird vor dem Bundesverfassungsgericht. Dort tragen diejenigen, die den Antrag stellen, ihre Gründe und Beweise vor. Und die Vertreter der Partei, die verboten werden soll, ist auch mit Anwälten vor dem Bundesverfassungsgericht. Es gibt intensive Verhandlungen und am Ende entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Hallo Rosalinde, im Grundgesetz von 1949 wurde das Parteienverbotsverfahren als Maßnahme der wehrhaften Demokratie festgeschrieben. Der demokratische Staat soll die Möglichkeit haben, sich gegen seine Feinde zu wehren. Parteienverbote hat es auch früher schon gegeben. Damit haben die Herrschenden in autoritären Staaten oder in Diktaturen versucht, ihre politischen Gegner auszuschalten. Anders als beim heutigen Parteienverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gibt es damals nicht um den Schutz der Demokratie und der Freiheit, sondern genau um das Gegenteil.
Hallo Glücksbringer, für die Artikel im Lexikon von Hanisauland recherchieren die Mitarbeiter/innen unserer Redaktion in Büchern, Zeitschriften und im Internet. So schaffen sie eine wissenschaftliche Grundlage für unsere Artikel. Diese werden dann auf das Wesentliche zusammengeführt und in einer Sprache verfasst, die für Kinder und Jugendliche gut zu verstehen ist. Wenn du Quellen für den politischen Forschungsstand suchst, empfehlen wir dir die Seite der Bundeszentrale für politische Bildung. Diese Seite wendet sich an Erwachsene, an politisch Interessierte und politischer Bildner/innen, die gerne mehr über die weiterführende Forschungsliteratur zu einem Thema wissen wollen.
Hallo DasLebenistkeinRübespaß, die NS-Diktatur war ein Einparteienstaat, es gab nur die NSDAP. Mehr dazu findest du auf dieser Seite des Deutschen Historischen Museums. In der DDR gab es neben der SED, die alle politischen Entscheidungen bestimmte, vier sogenannte Blockparteien. Diese waren keine freien Parteien, sondern mit der SED in der sogenannten Nationalen Front zusammengeschlossen.
Hallo siiu, dazu haben wir oben im Text einiges geschrieben - ein Hinweis zum genauer Nachdenken: Wieso ist es in einer Demokratie gut, wenn es viele unterschiedliche Parteien gibt?
Hallo eliz, die letzte Aktualisierung des Online-Artikels fand 2020 stand.
Hallo katharraaaaaa, bisher wurden zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP), eine Nachfolgeorganisation der nationalsozialistischen Partei (NSDAP), und im Jahre 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Hallo Elke, das Parteienverbotsverfahren wurde durch entsprechende Bestimmungen im Grundgesetz 1949 möglich.
Hallo gxhm, eine Partei kann verboten werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Partei gegen die Verfassung verstößt. Das reicht aber noch nicht: Es muss auch wahrscheinlich sein, dass die Partei mit ihren Aktionen Erfolg hat und die Demokratie tatsächlich bedroht ist. Geklärt werden können diese Voraussetzungen für ein Parteienverbot nur in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Ein Verbot von Parteien ist darum sehr schwierig.
Hallo Daniel BMW, für die Partei, die verboten wird, bedeutet das, dass sie nicht weiter in der Öffentlichkeit auftreten und auch nicht weiter Werbung für sich machen darf. Sie darf dann auch nicht bei Wahlen antreten. Und sie bekommt natürlich auch kein Geld vom Staat wie andere Parteien. Für die Partei wäre das Verbot also sehr gefährlich, denn es würde die Aktivitäten der Partei drastisch beschränken. Auf der anderen Seite müssen Parteienverbote aber gut begründet sein. Das Verfassungsgericht prüft einen Antrag auf ein Verbot einer Partei sehr genau, denn dieses Verbot stellt einen massiven Eingriff in die Meinungsfreiheit und das Recht auf politische Beteiligung dar. Das geht nur, wenn die Partei unbestreitbar verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.
Hallo Wahida, bisher gab es zwei Versuche, die NPD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. Beim letzten Verfahren im Jahr 2017 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die NPD Ansichten vertritt, die die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland zum Ziel haben. Weil das Gericht aber der Ansicht war, dass die NPD keine Chance hatte, ihre politischen Ziele durchzusetzen, wurde die Partei nicht verboten.
Hallo Hayat, das entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Hallo Markus Mustermann, politische Parteien haben eine besondere Bedeutung für unsere Demokratie. Deswegen darf eine Partei auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verboten werden. Zu dieser Frage gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Wir können diese Diskussion hier im Kinderlexikon von HanisauLand nicht erläutern. Mehr zum Parteienverbot erfährst du aber bei uns im Lexikon.
Hallo Meliiii, viele Menschen fordern das, weil diese Partei rechtsextrem ist, ausländerfeindlich und undemokratisch. Aber ein Verbot einer Partei ist nicht so einfach und auch nicht unproblematisch. Eine Partei darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verboten werden. Es muss nachgewiesen sein, dass die Partei gegen unsere Verfassung verstößt. Außerdem muss es auch wahrscheinlich sein, dass die Partei mit ihren Aktionen Erfolg hat und die Demokratie tatsächlich bedroht ist. Dies kann nur in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beurteilt werden. Ein Verbot von Parteien ist also sehr schwierig. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine Partei nicht willkürlich verboten wird.
Hallo Fantasiename, für die Partei, die verboten wird, bedeutet das, dass sie nicht weiter in der Öffentlichkeit auftreten und auch nicht weiter Werbung für sich machen darf. Sie darf dann auch nicht bei Wahlen antreten. Und sie bekommt natürlich auch kein Geld vom Staat wie andere Parteien.
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