Ende des Arbeitslebens
Wenn du die Schule beendet hast, wirst du nach einer Ausbildung oder nach einem Studium ins Arbeitsleben eintreten. Du bekommst Lohn oder Gehalt, von dem monatlich ein bestimmter Anteil in die Rentenversicherung unseres Landes eingezahlt wird. Wenn du das Rentenalter erreicht hast (das liegt heute in der Regel bei 67 Jahren), kannst du dein Arbeitsleben beenden und in den Ruhestand gehen. Um deinen Lebensunterhalt zu sichern, beantragst du dann deine Rente. Dies ist ein Betrag, der dir monatlich ausgezahlt wird.
Das Ruhegehalt für Beamtinnen und Beamte wird nicht aus der allgemeinen Rentenversicherun bezahlt, sondern aus Steuergeldern.
Höhe der Rente
Die Höhe ist davon abhängig, wie lange du in die Rentenversicherung eingezahlt hast. Die Höhe der Rente hängt aber auch davon ab, wie viele Menschen zum Zeitpunkt deiner Verrentung arbeiten und damit auch in die Rentenversicherung einbezahlen. Denn mit dem Geld, das die Menschen, die arbeiten, in die Rentenversicherung einzahlen, wird die Rente derjenigen finanziert, die bereits im Ruhestand sind. Das ist ein sogenannter Generationenvertrag. Man kann während des Arbeitslebens zusätzlich auch in eine private Versicherung einbezahlen, um sicherzugehen, dass die Rente später auch ausreicht.
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