Hallo Red, den Begriff gibt es wohl erst seit der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Damals wurde die Organisation der Kinderfürsorge ganz neu geregelt. Das war auch eine Folge des Krieges, der viele Familien zerstört oder auseinandergerissen hatte. Dass Kinder in andere Familien gekommen sind, wenn es in der eigenen Familie gar nicht klappte, hat es aber auch schon früher gegeben. Zu dieser Zeit wurde das aber durch die Familien selbst oder auch durch die Kirche organisiert.
Hallo Lena, wenn ein Kind in eine Pflegefamilie kommt, weil es in der eigenen Familie nicht mehr leben können, wird das vom Jugendamt ganz eng begleitet. Kinder und Jugendliche müssen dabei auch entsprechend ihrem Entwicklungsstand bei den Entscheidungen beteiligt werden. Das Jugendamt hat unterschiedliche Möglichkeiten zu helfen, wenn es Kindern in ihrer Familie schlecht geht. Es kann sein, dass das Jugendamt Eltern berät, wenn sie mit der Erziehung ihrer Kinder nicht zurecht kommen. Dann kann vielleicht das Familienleben anders organisiert werden und die Kinder wohnen trotzdem weiter zuhause. Vielleicht aber ist es auch eine gute Lösung, wenn ein Kind in eine Pflegefamilie kommt. Aber alle diese Entscheidungen werden erst nach reiflicher Überlegungen vom Jugendamt getroffen, und eine Pflegefamilie wird erst gesucht und ausgewählt, wenn es keine andere Lösung für das Kind mehr gibt.
Hallo jajaja, leider wissen wir nicht, was genau du von uns wissen willst. In Pflegefamilien leben die Kinder wie andere Kinder auch als Teil der Familie. Vielleicht hast du ja ein spezielles Interesse. Dann schreibe uns doch bitte noch einmal und erkläre uns genau, was dich interessiert.
Hallo Hannah, ein Baby kann durch das Jugendamt seinen Eltern entzogen werden, wenn es in der Familie gefährdet ist. Diese sogenannte Kindeswohlgefährdung kann viele unterschiedliche Gründe haben. Oft ist es die Überforderung der Eltern, die mit dem neugeborenen Kind nicht klar kommen, die eine Gefährdung für das Baby zur Folge hat.
Hallo Sarah, das Jugendamt kann den Eltern das Kind wegnehmen, wenn eine Gefährdung des Wohls des Kinder vorliegt. Das kann in jedem Alter und von jetzt auf gleich passieren. Allerdings muss ein Gericht diese sogenannte "Inobhutnahme" nachträglich bestätigen. Die Eltern können sich vor Gericht gegen diese Entscheidung wehren. Auch über die Dauer der Inobhutnahme entscheiden Gerichte.
Hallo Wissen teilen, wie schön, dass du in einer liebevollen Familie lebst, wo es dir gut geht! Wenn Kinder in eine Pflegefamilie kommen, weil sie in der eigenen Familie nicht mehr leben können, wird das vom Jugendamt begleitet. Dabei müssen Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand bei den Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden. Wie die Beteiligung aussieht, hängt also davon ab, in welcher Situation die Kinder sind. Das Jugendamt hat unterschiedliche Möglichkeiten zu helfen, wenn es Kindern in ihrer Familie schlecht geht. Es kann sein, dass das Jugendamt Eltern berät, wenn sie mit der Erziehung ihrer Kinder nicht zurecht kommen. Dann kann vielleicht das Familienleben anders organisiert werden und die Kinder wohnen trotzdem weiter zuhause. Vielleicht aber ist es, wie du schreibst, auch eine gute Lösung, in eine Pflegefamilie zu kommen. Eine wichtige Aufgabe des Jugendamtes ist es, Kindern, denen es zuhause schlecht geht, dabei zu helfen, dass sie in einer Familie leben, in denen sie gut versorgt werden.
Hallo Kaan, in Fällen, in denen ein Kind in eine Pflegefamilie kommt, entscheidet ein Familienrichter oder eine Familienrichterin über die Unterbringung des Kindes. Es kann sein, dass das Kind angehört wird, um seine Wünsche in die Entscheidung einbeziehen zu können. Bis zu seinem 18. Lebensjahr ist das Kind aber nicht berechtigt, selbst über seine Unterbringung zu entscheiden.
Hallo Dominik, wir können hier bei Hanisauland keine Pflegefamilie vermitteln. Wende dich dazu am besten an das Jugendamt deiner Stadt.
Hallo iPhone, grundsätzlich haben Pflegekinder ebenso Anspruch auf Sorge und Kümmern durch die Eltern wie leibliche Kinder. Aber rechtlich gesehen gibt es einige Unterschiede. Diese hängen unter anderem damit zusammen, wer das Sorgerecht hat und was zum Beispiel mit der Jugendamt vereinbart wurde. Ein Unterschied zu leiblichen Kinder zeigt sich zum Beispiel im Erbrecht. Pflegekinder haben kein "automatisches" Erbrecht wie leibliche Kinder.
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