Du heiratest und dein Auto und dein Geld gehören danach deinem Ehepartner.
Du heiratest und danach kann dein Ehepartner verbieten, dass du arbeiten gehst.
Du heiratest und darfst danach kein eigenes Konto mehr besitzen.
Das kommt dir verrückt vor? War es aber bis vor 66 Jahren nicht. Denn diese Regelungen galten für alle Frauen in Deutschland.
Erst als am 1. Juli 1958 das Gleichberechtigungsgesetz für Männer und Frauen in Deutschland gültig wurde, durften Ehefrauen auch nach der Heirat eigenes Vermögen haben und ein eigenes Konto besitzen. Seitdem musste eine Ehefrau ihren Ehemann zum Beispiel nicht mehr um Erlaubnis bitten, wenn sie arbeiten wollte.
1949: Zwei Gesetze, die sich widersprachen
Seit dem Jahr 1949 stand in Artikel 3 des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Der Gleichberechtigungsartikel war erst nach längeren Auseinandersetzungen ins Grundgesetz aufgenommen worden. In der Gesellschaft wurde damals heftig diskutiert, ob Frauen den Männern gleichgestellt werden sollten und was das im Alltag bedeuten würde.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aber, wo die in Deutschland gültigen Gesetze zu finden sind, standen andere, über 50 Jahre ältere Regelungen, die keine Gleichberechtigung vorsahen. Da aber das Grundgesetz das oberste Gesetz in Deutschland ist, war es nötig, das BGB dem Grundgesetz anzupassen. Ein Gleichberechtigungsgesetz war nötig.
1958: Das Gleichberechtigungsgesetz
Das nötige Gleichberechtigungsgesetz, das zum Beispiel die bisherigen Regelungen zur Berufstätigkeit ändern sollte, wurde von vielen Menschen abgelehnt. Andere waren der Meinung, dass Frauen noch mehr Rechte bekommen sollten als es im neuen Gesetz vorgesehen war. Denn mit dem neuen Gesetz durften Frauen zwar zum Beispiel gegen den Willen ihrer Ehemänner arbeiten gehen. Das galt aber nur dann, wenn die Ehe und die Kinder nicht darunter litten. Männer und Frauen hatten also weiterhin klare Aufgaben, die die Gesetze vorgaben: Männer gehen arbeiten und verdienen das Geld, Frauen sind für die Familie und die Kinder verantwortlich. Sie dürfen nur berufstätig sein, solange sie auch die „familiären Pflichten“ erfüllten.
1977: Die Eherechtsreform
Das Gleichberechtigungsgesetz war ein wichtiges Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Gleiche Rechte in allen Bereichen hatten Frauen und Männer damit aber noch nicht bekommen. Mehr Rechte für Frauen wurden erst nach und nach umgesetzt. Ein weiteres wichtiges Gesetz zur Gleichberechtigung trat 19 Jahre später in Kraft. Mit dem „1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts“ wurde am 1. Juli 1977 die gesetzlich vorgeschriebene Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen abgeschafft. Ehefrauen sind seitdem nicht mehr gesetzlich dazu verpflichtet, den Haushalt zu führen. Im Gesetz heißt es: „Die Ehegatten regeln die Haushaltsführungen im gegenseitigen Einvernehmen“.
Gleichberechtigung ist noch nicht erreicht
Bis heute erfolgten viele weitere gesellschaftliche und gesetzliche Änderungen. Und dennoch sind Frauen in vielen Bereichen immer noch benachteiligt gegenüber Männern. Für die Durchsetzung gleicher Rechte von Frauen und Männern setzen sich bis heute vor allem viele Frauenorganisationen ein.
Gleichberechtigung ist erreicht, wenn alle Menschen die gleichen Rechte haben. Die Frauenbewegung kämpft seit mehr als 150 Jahren für Gleichberechtigung.