Staatliche Unterstützung für Familien
Idee aus der Nazi-Zeit
Kindergeld gibt es in Deutschland seit der Zeit des Nationalsozialismus. Damals hieß es aber nicht Kindergeld, sondern „Kinderbeihilfe“ und war nur für "arische" Familien vorgesehen. Ab 1936 bekamen Arbeiter- und Angestelltenfamilien mit einem sehr geringen Einkommen und mehr als fünf Kindern eine monatliche Kinderbeihilfe, von 1938 an bereits ab dem dritten Kind.
Ab dem zweiten Kind seit 1961
Heute vor 63 Jahren, am 18. Juli 1961, wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das veranlasste, dass auch schon Familien mit zwei Kindern Geld erhielten, wenn sie nur über ein geringes Jahreseinkommen verfügten. Außerdem wurden die Kindergeldkassen eingerichtet, die für die Auszahlung zuständig waren.