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Briefgeheimnis

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Gut verschnürtes Paket. Illustration zu Artikel 10 des Grundgesetzes: Brief, Post- und Fernmeldegeheimnis

Briefgeheimnis

Was ist nur mit Leonie los?

Leonie ist seit einigen Tagen wie ausgewechselt. Die Schülerin der sechsten Klasse ist morgens ganz aufgeregt, wenn sie in die Klasse kommt. Unkonzentriert und nervös wippt sie auf ihrem Stuhl herum und wenn der Lehrer sie was fragt, dann wird sie knallrot und hat keine Ahnung wovon der spricht. Das geht jetzt schon seit Tagen so und ihrer Freundin Sophie geht das gehörig auf die Nerven. Leonie will sich auch nachmittags gar nicht mehr verabreden und die letzte Ballettstunde fand ohne sie statt. Sehr zum Ärger der Freundin, die überhaupt nicht weiß, was los ist. Fragt sie Leonie nach dem Grund ihres Verhaltens, druckst diese nur rum und findet irgendwelche Ausreden.

Sophie will das Geheimnis lüften
Gut verschnürtes Paket. Illustration zu Artikel 10 des Grundgesetzes: Brief, Post- und Fernmeldegeheimnis

Aber Mittwoch. Am Mittwoch sind die beiden dann doch verabredet und Sophie hat sich fest vorgenommen, den wahren Grund herauszufinden. Sie hat auch schon einen Verdacht. Sie treffen sich bei Leonie und quatschen und quatschen. Als Leonie dann mal zur Toilette muss, ist Sophie blitzschnell. Sie öffnet die Geheimschublade ihrer Freundin und siehe da: in der hintersten Ecke unter einem Stapel Papier guckt ein zartrosa Brief hervor, auf die Mitte ist ein kleines Herz gezeichnet. Einen kurzen Augenblick hält sie inne und das schlechte Gewissen packt sie. Darf sie das? Nein, darf sie nicht. Das ist absolute Privatsphäre. Sie weiß, dass man fremde Briefe nicht öffnen darf, auch wenn Leonie ihre beste Freundin ist. Aber trotzdem. Schnell überfliegt sie die Seiten und noch schneller weiß sie, warum Leonie so komisch ist in letzter Zeit: Sie ist verliebt! Und das ausgerechnet in Paul. Das kann doch nicht sein. Sophie ist sauer: Sie fand Paul doch als erstes süß! Echt gemein von Leonie. Sophie geht ohne ein weiteres Wort nach Hause.

Ein Krach, der es in sich hat
Personen.  Illustration zu Artikel 10 des Grundgesetzes: Brief, Post- und Fernmeldegeheimnis

Am nächsten Tag fragt Leonie Sophie, warum sie gestern einfach so gegangen ist. Sophie antwortet mit beleidigter Stimme: „Ach ne? Du liebst also den Paul? Das finde ich echt gemein von dir. Du weißt ganz genau, dass ich den gut finde…“ Da klingelt es natürlich in Leonies Ohren. Sie ist stinkwütend: „Waaas? Du hast meine Briefe gelesen? Hast du schon mal was vom Briefgeheimnis gehört??? Das ist ja wohl das alllerletzte!!! Das hätte ich dir nie zugetraut. Hau bloß ab. Ich bin die längste Zeit deine Freundin gewesen!“

Späte Einsicht

Leonie ist total sauer auf Sophie und hat überhaupt keine Lust mehr, ihre Freundin zu sein. Und Sophie ist sauer auf sich selbst. Klar, wusste sie, dass sie den Brief nicht lesen durfte. Sie ist ja nicht blöd. Hätte sie doch nur die Finger von dem doofen Liebesbrief gelassen, dann wären sie und Leonie noch immer beste Freundinnen. Und den Paul? Na, der hat sich sowieso viel mehr für die Clara interessiert. Und eigentlich ist Basti ja auch ganz nett…

Artikel 10 des Grundgesetzes

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

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