Bedeutung im Völkerrecht
Das Wort „Intervention“ kommt vom lateinischen Begriff „intervenire“ und bedeutet „dazwischentreten“. Der Begriff ist wichtig im Völkerrecht, das die Beziehungen zwischen den Staaten regelt. Man spricht von Intervention, wenn sich ein Staat ungerechtfertigt in die Angelegenheiten eines anderen Staates einmischt oder wenn sich ein Staat in den Streit zwischen anderen Staaten einschaltet.
Gibt es rechtmäßige Interventionen?
Dürfen Staaten in andere Staaten eingreifen, wenn dort die Menschenrechte erheblich missachtet werden? Oder ist jeder Staat in jeder Hinsicht selbstbestimmt (souverän), so dass er in seinem Land machen darf, was er will? Die Vereinten Nationen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Intervention erlauben.