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Lexikon

Intervention

von und
mehrfache Wiederholung des Buchstaben i

Bedeutung im Völkerrecht
Das Wort „Intervention“ kommt vom lateinischen Begriff „intervenire“ und bedeutet „dazwischentreten“. Der Begriff ist wichtig im Völkerrecht, das die Beziehungen zwischen den Staaten regelt. Man spricht von Intervention, wenn sich ein Staat ungerechtfertigt in die Angelegenheiten eines anderen Staates einmischt oder wenn sich ein Staat in den Streit zwischen anderen Staaten einschaltet.
Gibt es rechtmäßige Interventionen?
Dürfen Staaten in andere Staaten eingreifen, wenn dort die Menschenrechte erheblich missachtet werden? Oder ist jeder Staat in jeder Hinsicht selbstbestimmt (souverän), so dass er in seinem Land machen darf, was er will? Die Vereinten Nationen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Intervention erlauben.

Eure Fragen dazu...

Sarsura 23.01.2024

Leben im absolutistischen Frankreich erklärt (die wichtigsten Dinge) 😊

Redaktion

Hallo Sarsura, schau mal unter dem Begriff „Absolutismus“ in diesem Lexikon nach. Da haben wir schon viel zu deiner Frage geschrieben.

Auch im HanisauLand machen wir am Wochenende Pause.
Nächste Woche könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen!