Wissen ist Macht. Das gilt auch für die Kinderrechte!
Nur wenn Kinder wissen, dass sie diese Rechte haben, können sie sie auch einfordern. Und nur dann können sie sich dafür einsetzen, dass sie für alle Kinder dieser Welt gelten.
Auch alle Erwachsenen müssen wissen, dass es Kinderrechte gibt! Denn aus den Rechten der Kinder ergeben sich für sie Pflichten. Politikerinnen und Politiker sind zum Beispiel verpflichtet, bei neuen Gesetzen darauf zu achten, dass sie mit den Kinderrechten übereinstimmen.
Kinderrechte bekannt machen – weltweit
Die Kinderrechte sind in einem Vertrag niedergeschrieben. Dieser Vertrag heißt „Kinderrechtskonvention“.
Er wurde im November 1989 auf dem Weltkindergipfel in New York offiziell beschlossen. Danach musste er noch von den verschiedenen Staaten unterschrieben (ratifiziert) werden. Erst mit dieser Unterschrift wurden die Kinderrechte im jeweiligen Land gültig.
Bis auf die USA haben alle Länder der Welt inzwischen unterschrieben. Dennoch werden die Kinderrechte bisher kaum irgendwo vollständig eingehalten.
Trotzdem ist der Vertrag wichtig und sinnvoll. Denn alle Menschen, die sich für Kinder einsetzen, haben damit ein ernsthaftes Argument in der Hand. Dank der Kinderrechtskonvention verstehen heute immer mehr Menschen, was Kinder gefährdet oder ihnen schadet und dass man dagegen etwas unternehmen muss.
Kinderrechte bekannt machen – in Deutschland
Auch in Deutschland wissen nicht alle Kinder und Erwachsenen, dass es Kinderrechte gibt. Es gibt aber viele Organisationen, die sich für Kinderrechte stark machen: zum Beispiel UNICEF, die Kindernothilfe oder das Deutsche Kinderhilfswerk. Sie und viele andere informieren über Kinderrechte und stärken Kindern den Rücken, ihre Rechte auch durchzusetzen.
Denn auch in Deutschland gibt es noch offene Punkte, über die diskutiert wird. Einer davon ist die Forderung, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.
Aber auch einzelne Menschen oder Gruppen setzen sich dafür ein, die Kinderrechte bekannt zu machen. Hier seht ihr zwei Beispiele: