Hier kannst du die Kinderrechte, die im Spezial vorgestellt werden, noch einmal im Wortlaut nachlesen. Einige weitere Kinderrechte haben wir ebenfalls hier genannt. Weil die Artikel oft schwierig zu verstehen sind, findest du auch eine Erklärung, was damit gemeint ist.
- Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
- Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.
Was ist damit gemeint?
Die Kinderrechte gelten für jedes Kind, ganz egal wo es geboren wurde, wo das Kind lebt oder welche Hautfarbe es hat, welches Geschlecht es hat, welche Sprache es spricht, welcher Religion es angehört, ob es eine Behinderung hat, ob es arm oder reich ist, wer seine Eltern sind und was sie machen. Die Kinderrechte gelten für alle Kinder!
- Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat.
- Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.
Was ist damit gemeint?
Jedes Kind hat das Recht auf Leben. Das klingt sehr einfach. Trotzdem muss das extra betont und von den Regierungschefs unterschrieben werden. Denn das Recht meint auch: Jedes Kind hat einen Anspruch darauf, dass die Lebensbedingungen so sind, dass es auch am Leben bleiben kann. Es braucht also Wasser, Essen, Medikamente, Kleidung, ein Dach über dem Kopf und eine Ausbildung.
Die Staaten, die die Kinderrechte anerkannt haben, wollen Kindern solche Lebensbedingungen schaffen.
- Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist.Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern misshandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist.
- In Verfahren nach Absatz 1 ist allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern.
- Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.
- Ist die Trennung Folge einer von einem Vertragsstaat eingeleiteten Maßnahme, wie etwa einer Freiheitsentziehung, Freiheitsstrafe, Landesverweisung oder Abschiebung oder des Todes eines oder beider Elternteile oder des Kindes (auch eines Todes, der aus irgendeinem Grund eintritt, während der Betreffende sich in staatlichem Gewahrsam befindet), so erteilt der Vertragsstaat auf Antrag den Eltern, dem Kind oder gegebenenfalls einem anderen Familienangehörigen, die wesentlichen Auskünfte über den Verbleib des oder der abwesenden Familienangehörigen, sofern dies nicht dem Wohl des Kindes abträglich wäre. Die Vertragsstaaten stellen ferner sicher, dass allein die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen Folgen für den oder die Betroffenen hat.
Was ist damit gemeint?
Kinder und Eltern dürfen nicht voneinander getrennt werden, wenn sie es nicht selbst wollen. Das legt dieses Recht fest. Doch wenn Mutter und Vater sich trennen oder scheiden lassen, klappt das nicht mehr. Dann muss entschieden werden, bei welchem Elternteil das Kind leben wird. Manche Eltern fragen ihre Kinder, bei wem sie wohnen wollen; kommt die Sache vor Gericht, werden die Kinder auch von der Richterin gefragt. Für jedes Kind ist das immer eine unangenehme Entscheidung. Wichtig ist: Das Kind hat das Recht, den Elternteil, bei dem es nicht lebt, regelmäßig zu besuchen. Auch wenn die Eltern schrecklich zerstritten sind und sich nicht mehr treffen sollen, dürfen sie diese Besuche nicht verhindern.
Manchmal ist es besser, wenn Kinder nicht mehr bei ihren Eltern leben. Zum Beispiel, wenn sie von ihnen geschlagen, missbraucht oder überhaupt nicht versorgt werden. Dann kann ein Gericht bestimmen, dass das Kind in einem Heim oder in einer Pflegefamilie leben soll. Weil eine Trennung von den Eltern aber immer eine sehr traurige Erfahrung für Kinder ist – selbst wenn sich Mutter und Vater schlecht verhalten haben – wird vor einer solchen Entscheidung die Situation sehr genau geprüft.
Es gibt auch Fälle, in denen der Staat entschieden hat, dass ein Kind Mutter oder Vater nicht mehr sieht: Zum Beispiel wenn jemand im Gefängnis eingesperrt ist oder wenn ein Erwachsener, der in einem anderen Land geboren wurde, vom Staat zwangsweise in seine Heimat zurückgeschickt wird. In diesen Fällen hat das Kind – ebenso wie die übrige Familie – das Recht zu erfahren, was mit Mutter oder Vater geschehen ist.
- Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
- Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.
Was ist damit gemeint?
Kinder haben das Recht, zu allen Dingen, die sie betreffen, ihre eigene Meinung zu sagen. Die Erwachsenen müssen die Meinung der Kinder ernst nehmen. Sie müssen nicht alles so machen, wie es Kinder gerne wollen. Aber sie sollen darüber nachdenken, wie sie die Meinung der Kinder bei ihren Entscheidungen berücksichtigen.
Wenn von Gerichtsverfahren die Rede ist, heißt das unter anderem, dass Kinder gehört werden sollen, wenn sich ihre Eltern scheiden lassen. Die Staaten sollen dafür sorgen, dass die Interessen und Wünsche der Kinder bei den Regelungen, die getroffen werden, berücksichtigt werden.
- Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
- Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
- für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder
- den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.
Was ist damit gemeint?
Jedes Kind hat das Recht, sich über Themen zu informieren, für die es sich interessiert. Es darf sich eine eigene Meinung dazu bilden und diese auch frei sagen. Jedes Kind darf anderen mitteilen, was es denkt und fühlt, zum Beispiel durch Sprechen, Schreiben, Singen, Zeichnen oder auf andere Art. Es darf durch seine Meinungsäußerung jedoch keinen anderen Menschen kränken oder verletzen.
- Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
- Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Was ist damit gemeint?
Jedes Kind hat ein Recht auf Privatsphäre. Das gilt für sein ganz persönliches Leben, seine Familie, seine Wohnung oder seine E-Mails, sein Handy oder auch seine Briefe. Auch die Ehre eines Kindes niemand verletzen und Dinge behaupten, die dem Kind schaden können. Es muss außerdem in jedem Land Gesetze geben, die das Recht auf Privatsphäre schützen.
Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen sicher, dass das Kind Zugang hat zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben. Zu diesem Zweck werden die Vertragsstaaten
- die Massenmedien ermutigen, Informationen und Material zu verbreiten, die für das Kind von sozialem und kulturellem Nutzen sind und dem Geist des Artikels 29 (Bildungsziele) entsprechen;
- die internationale Zusammenarbeit bei der Herstellung, beim Austausch und bei der Verbreitung dieser Informationen und dieses Materials aus einer Vielfalt nationaler und internationaler kultureller Quellen fördern;
- die Herstellung und Verbreitung von Kinderbüchern fördern;
- die Massenmedien ermutigen, den sprachlichen Bedürfnissen eines Kindes, das einer Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, besonders Rechnung zu tragen;
- die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz des Kindes vor Informationen und Material, die sein Wohlergehen beeinträchtigen, fördern, wobei die Artikel 13 (Meinungs-und Informationsfreiheit) und 18 (Verantwortung für das Kindeswohl) zu berücksichtigen sind.
Was ist damit gemeint?
Zeitungen und Zeitschriften, der Hörfunk, das Fernsehen und die Angebote im Internet haben einen starken Einfluss darauf, welche Meinung sich Kinder (und natürlich auch Erwachsene!) über das bilden, was in der Welt passiert. Damit Kinder lesen, hören und sehen können, was für sie wichtig und interessant ist, müssen Verlage Bücher herstellen und Rundfunkanstalten Sendungen produzieren, die für Kinder verständlich und gut sind. So sollen zum Beispiel Kinder in Deutschland erfahren, wie es Kindern in Afrika oder Amerika geht. Und Kinder in Asien sollen wissen, wie deutsche Kinder leben.
Aber auch Kinder anderer Nationalität, die in Deutschland leben, sollen Bücher lesen können, die in ihrer Muttersprache geschrieben sind. Und sie sollen auch Radio- und Fernsehsendungen in ihrer Muttersprache hören und sehen können.
Es gibt aber auch Bücher, Zeitschriften und Filme, die für Kinder nicht geeignet sind, die ihnen sogar schaden können. Die Staaten müssen sich darum kümmern, dass Kinder vor solchen Medienangeboten geschützt werden.
- Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.
- Diese Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für das Einschreiten der Gerichte.
Was ist damit gemeint?
Gewalt gegen Kinder ist verboten! Niemand darf Kindern körperlich oder seelisch wehtun. Dafür müssen die Staaten sorgen. Es gibt aber Kinder, die von ihren Eltern, Verwandten oder sogenannten Freunden vernachlässigt, misshandelt und gequält werden. Oder sie werden sexuell missbraucht. Diese Kinder müssen geschützt und ihnen muss geholfen werden.
Die Staaten müssen jeden Erwachsenen bestrafen, der Kindern so etwas antut. Ein Kind muss sich sicher fühlen können - sonst muss der Staat eingreifen, selbst wenn es die Eltern sind, die dem Kind Schlechtes antun.
- Die Vertragsstaaten erkennen an, dass ein geistig oder körperlich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern.
- Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des behinderten Kindes auf besondere Betreuung an und treten dafür ein und stellen sicher, dass dem behinderten Kind und den für seine Betreuung Verantwortlichen im Rahmen der verfügbaren Mittel auf Antrag die Unterstützung zuteil wird, die dem Zustand des Kindes sowie den Lebensumständen der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, angemessen ist.
- In Anerkennung der besonderen Bedürfnisse eines behinderten Kindes ist die nach Absatz 2 gewährte Unterstützung soweit irgend möglich und unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, unentgeltlich zu leisten und so zu gestalten, dass sichergestellt ist, dass Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsdienste, Rehabilitationsdienste, Vorbereitung auf das Berufsleben und Erholungsmöglichkeiten dem behinderten Kind tatsächlich in einer Weise zugänglich sind, die der möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung förderlich ist.
- Die Vertragsstaaten fördern im Geist der internationalen Zusammenarbeit den Austausch sachdienlicher Informationen im Bereich der Gesundheitsvorsorge und der medizinischen, psychologischen und funktionellen Behandlung behinderter Kinder einschließlich der Verbreitung von Informationen über Methoden der Rehabilitation, der Erziehung und der Berufsausbildung und des Zugangs zu solchen Informationen, um es den Vertragsstaaten zu ermöglichen, in diesen Bereichen ihre Fähigkeiten und ihr Fachwissen zu verbessern und weitere Erfahrungen zu sammeln. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
Was ist damit gemeint?
Alle Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung haben das Recht auf ein menschenwürdiges und erfülltes Leben, so wie alle Kinder. Kinder mit Behinderung sollen dabei unterstützt werden, so selbstständig wie es möglich ist zu leben und auch mit anderen Menschen am Leben teilzunehmen. Sie haben ein Recht auf Unterstützung und Betreuung, damit sie sich so gut es geht entfalten und entwickeln können. Die Staaten tauschen ihr Wissen aus, damit Kinder mit Behinderung eine bessere Gesundheitsvorsorge und Betreuung bekommen
- Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.
- Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um
- die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;
- sicherzustellen, dass alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird;
- Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Technik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind;
- eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen;
- sicherzustellen, dass allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesundheit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung vermittelt werden, dass sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und dass sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten;
- die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienplanung auszubauen.
- Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich. sind, abzuschaffen.
- Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeit zu unterstützen und zu fördern, um fortschreitend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkannten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
Was ist damit gemeint?
Jedes Kind hat das Recht, von einem Arzt behandelt zu werden, wenn es krank ist. Die Regierungen müssen dafür sorgen, dass es genügend Ärzte und Krankenhäuser gibt. Besser ist es natürlich, gar nicht erst krank zu werden. Deshalb sollen Kinder regelmäßig untersucht werden. Außerdem brauchen sie gesunde Luft, sauberes Wasser und nahrhaftes Essen. So können sie gut wachsen und ihre Abwehrkräfte werden gestärkt. Damit Eltern für ihre Kinder gut sorgen können, müssen sie lernen, was für ihre Kinder wichtig ist.
- Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere
- den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;
- die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;
- allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;
- Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen;
- Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.
- Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass
- die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht.
- Die Vertragsstaaten fördern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
Was ist damit gemeint?
Kinder haben ein Recht darauf, alles zu lernen, was sie lernen wollen und was sie lernen können.
Deshalb muss jedes Kind die Möglichkeit haben, eine Schule zu besuchen.
Damit ein Kind durch nichts daran gehindert werden kann, steht in diesem Artikel sogar:
Es besteht Schulpflicht: Alle Kinder müssen die Grundschule besuchen, und der Besuch der Schule darf nichts kosten.
Auch die wichtigsten Schulbücher sollen die Kinder kostenlos bekommen. Und wenn es am Wohnort der Familie keine geeignete Schule für das Kind gibt, muss dafür gesorgt werden, dass das Kind die Schule in einem anderen Ort gut erreichen kann.
Die Kinder sollen auch gern zur Schule gehen. Die Lehrkräfte sollen alles tun, damit die Kinder möglichst viel lernen und, wenn sie wollen, auch zur Fachhochschule oder Universität gehen können.
Kinder müssen in der Schule anständig behandelt werden. Das heißt: Sie dürfen nicht geschlagen, nicht angeschrien und nicht gedemütigt werden. Auch in der Schule muss ein Kind geschützt werden. Kein Kind soll vor der Schule Angst haben.
In den höheren Klassen stehen Schülerinnen und Schüler bald vor der Frage: Was soll ich mal werden? Es gibt so viele interessante Berufe, von denen Kinder und auch ihre Eltern nichts wissen. Berufsberatung und Bildungsberatung sollen hier weiter helfen.
- Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung so wie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
- Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.
Was ist damit gemeint?
Jedes Kind hat ein Recht darauf, sich auszuruhen, zu spielen und freie Zeit zu haben. Außerdem hat es das Recht, am kulturellen Leben teilzunehmen und selbst Kunst zu machen. Die Staaten sollen Möglichkeiten dafür schaffen.
- Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte.
- Die Vertragsstaaten treffen Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um die Durchführung dieses Artikels sicherzustellen. Zu diesem Zweck und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen anderer internationaler Übereinkünfte werden die Vertragsstaaten insbesondere
- ein oder mehrere Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit festlegen;
- eine angemessene Regelung der Arbeitszeit und der Arbeitsbedingungen vorsehen;
- angemessene Strafen oder andere Sanktionen zur wirksamen Durchsetzung dieses Artikels vorsehen.
Was ist damit gemeint?
Es gibt viele Kinder auf der ganzen Welt, die nach der Schule ihren Eltern helfen müssen: im Haushalt, im Geschäft oder in der Landwirtschaft. Solange dabei ihre Erholung und vor allem der Schulbesuch nicht zu kurz kommen, ist das in Ordnung. Nicht in Ordnung ist, wenn Kinder bei schlechter Bezahlung von früh bis spät schuften, gefährliche Arbeiten ausführen müssen oder wenn dabei ihre Entwicklung Schaden nimmt. Kurz: wenn sie nicht mehr Kinder sein können. Das ist Ausbeutung. Und vor Ausbeutung müssen Kinder geschützt werden.
Die Staaten müssen festlegen, ab welchem Alter und wie lange Kinder arbeiten dürfen und was sie genau bei der Arbeit tun dürfen.
Die Vertragsstaaten stellen sicher,
- dass kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird. Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden:
- dass keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird. Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden;
- dass jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Personen seines Alters behandelt wird. Insbesondere ist jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, von Erwachsenen zu trennen, sofern nicht ein anderes Vorgehen als dem Wohl des Kindes dienlich erachtet wird; jedes Kind hat das Recht, mit seiner Familie durch Briefwechsel und Besuche in Verbindung zu bleiben, sofern nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen;
- dass jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, das Recht auf umgehenden Zugang zu einem rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistand und das Recht hat, die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung bei einem Gericht oder einer ,anderen zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Behörde anzufechten, sowie das Recht auf alsbaldige Entscheidung in einem solchen Verfahren.
Was ist damit gemeint?
Kein Mensch darf gefoltert, grausam bestraft oder erniedrigend behandelt werden – egal, was er getan hat. Was für Erwachsene gilt, trifft auf Kinder natürlich auch zu. Keiner darf sie zum Beispiel durch Folter, Schläge oder Drohungen zwingen, eine Schuld einzugestehen oder andere zu verraten.
Darüber hinaus darf kein Kind zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt oder gar mit dem Tode bestraft werden. Ohne hinreichenden Verdacht darf auch kein Kind ins Gefängnis gesteckt werden. Und wenn ein Kind im Gefängnis gelandet ist, muss es dort anständig und wie ein Kind behandelt werden, nicht wie ein erwachsener Straftäter. Außerdem muss ihm ein Rechtsanwalt oder eine andere Vertrauensperson an die Seite gestellt werden, der oder die sich für ihn einsetzen kann.
- Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die für sie verbindlichen Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren humanitären Völkerrechts, die für das Kind Bedeutung haben, zu beachten und für deren Beachtung zu sorgen.
- Die Vertragsstaaten treffen alle durchführbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Personen, die das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen.
- Die Vertragsstaaten nehmen davon Abstand, Personen, die das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu ihren Streitkräften einzuziehen. Werden Personen zu den Streitkräften eingezogen, die zwar das fünfzehnte, nicht aber das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, so bemühen sich die Vertragsstaaten, vorrangig die jeweils ältesten einzuziehen.
- Im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht, die Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten zu schützen, treffen die Vertragsstaaten alle durchführbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, dass von einem bewaffneten Konflikt betroffene Kinder geschützt und betreut werden.
Was ist damit gemeint?
Kriege sind furchtbar. Alle Menschen leiden im Krieg, besonders aber Kinder. Denn sie sind noch hilfloser als Erwachsene, wenn geschossen wird oder Bomben fallen. Wenn in einem Land Krieg herrscht, sollen Kinder deshalb an einen sicheren Ort oder in ein sicheres Land gebracht werden.
Kinder dürfen auch auf keinen Fall in einem Krieg kämpfen. In den Kinderrechten wird festgelegt, dass niemand Soldat werden darf, der nicht mindestens 16 Jahre alt ist. Das ist immer noch sehr jung – aber in manchen Ländern ist es schon ein Fortschritt. Dort würden sonst noch jüngere Kinder verpflichtet.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Grundsätze und Bestimmungen dieses Übereinkommens durch geeignete und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch bei Kindern allgemein bekannt zu machen.
Was ist damit gemeint?
Was nützen die schönsten Rechte, wenn niemand sie kennt? Gar nichts! Deshalb steht in der Kinderrechtskonvention auch, dass die Staaten die Kinderrechte bekanntmachen müssen. Alle Kinder sollen erfahren, welche Rechte sie haben. Und auch Erwachsene müssen das wissen: allen voran Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Politikerinnen und Politiker. Denn aus den Rechten der Kinder ergeben sich für sie Pflichten. Außerdem können Erwachsene Kindern helfen, auf ihre Rechte zu bestehen, wenn es einmal Schwierigkeiten geben sollte.