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Spezial

Zahlen zum EU-Parlament

Der Schriftzug "Europäisches Parlament" wird in allen EU-Sprachen auf einer Tafel in Brüssel gezeigt.

Im EU-Parlament werden viele Sprachen gesprochen.

720 Abgeordnete des Europäisches Parlaments

Die EU hat 27 Mitgliedsstaaten mit insgesamt etwa 450 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Etwa 350 Millionen von ihnen sind wahlberechtigt. Bei der letzten Europawahl in 2024 wurden insgesamt 720 Abgeordnete gewählt.
Die meisten Abgeordneten, nämlich 96, werden in Deutschland gewählt. Das liegt daran, dass Deutschland das Land mit den meisten Einwohnerinnen und Einwohnern ist. Die Anzahl der Abgeordneten, die in jedem Mitgliedsstaat gewählt werden, orientiert sich an der Bevölkerungszahl des Landes. Damit aber auch die kleinen Länder gehört werden in der EU und nicht einfach immer überstimmt werden können, gilt, dass aus jedem Land mindestens sechs Abgeordnete im Parlament sind. So gibt es jeweils sechs Abgeordnete aus Luxemburg (etwa 650.000 Einwohner/innen), Malta (etwa 530.000 Einwohner/innen) und Zypern (etwa 1,2 Millionen Einwohner/innen).

8 Fraktionen

Abgeordnete des EU-Parlaments mit ähnlichen politischen Zielen schließen sich zumeist in Fraktionen zusammen. In den Fraktionen bereiten die Abgeordneten gemeinsam politische Stellungnahmen und Entscheidungen vor. Fraktionen haben im EU-Parlament besondere Rechte. Es sind mindestens 23 Abgeordnete erforderlich, um eine Fraktion zu bilden. Außerdem müssen diese Abgeordneten mindestens ein Viertel der Mitgliedsstaaten der EU vertreten.
Die Abgeordneten entscheiden, zu welcher Fraktion sie gehören wollen. Und die Fraktionsmitglieder können mehrheitlich entscheiden, wer zu ihnen gehören soll und wer nicht. Abgeordnete können aber auch ohne Fraktion im Parlament tätig sein. Im aktuellen EU-Parlament gibt es derzeit acht Fraktionen. 32 Abgeordnete gehören keiner Fraktion an.

3 Städte für das Parlament

Die Arbeit der großen EU-Organisationen findet heute in drei Städten statt: in Luxemburg, Straßburg (Frankreich) und Brüssel (Belgien). In Straßburg finden die Hauptsitzungen des Parlaments statt, wenn alle Abgeordneten zusammenkommen im Plenum. Die Ausschüsse und Fraktionen tagen in Brüssel. Ein Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Parlaments arbeitet in Luxemburg. Die Gründe dafür liegen in der Vergangenheit und haben mit den Vorgängerorganisationen der EU zu tun. 1997 hat man die Regelung mit den drei Städten in den EU-Vertrag aufgenommen.

24 Amtssprachen

Die EU hat 27 Mitgliedsstaaten und damit auch eine große Vielfalt an Kulturen und Sprachen. Es gibt 24 offizielle Amtssprachen. Amtssprachen sind die Sprachen, in denen wichtige Gesetze und politische Dokumente veröffentlicht werden. Denn jede Bürgerin und jeder Bürger soll die Texte nachlesen und verstehen können. Jeder und jede kann sich in seiner/ihrer Sprache mit einem Anliegen oder einer Frage an europäische Institutionen wenden. Die Antwort kommt in der Sprache, in der gefragt wurde. So ist es in der Charta der Grundrechte der EU festgeschrieben.
Jedes Land, das der EU beitritt, darf eine Amtssprache bestimmen.
Neben den Amtssprachen gibt es auch die sogenannten „Arbeitssprachen“: Das sind Deutsch, Englisch und Französisch. Diese Sprachen werden von den Mitarbeitenden in Brüssel zum Beispiel in der EU-Kommission gesprochen.

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