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Spezial

Das EU-Parlament in Zahlen

Der Schriftzug "Europäisches Parlament" wird in allen EU-Sprachen auf einer Tafel in Brüssel gezeigt.

Im EU-Parlament werden viele Sprachen gesprochen.

Die Abgeordneten des Europäisches Parlaments

Die EU hat 27 Mitgliedsstaaten mit insgesamt etwa 450 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Etwa 350 Millionen von ihnen sind wahlberechtigt. Sie wählen bei der Europawahl 2024 insgesamt 720 Abgeordnete.
Die meisten Abgeordneten, nämlich 96, kommen aus Deutschland. Mehr Abgeordnete darf kein Land entsenden. Das liegt daran, dass Deutschland das bevölkerungsreichste Mitgliedsland der EU ist. In Luxemburg, Malta und Zypern werden nur sechs Abgeordnete gewählt.

Fraktionen

Die Abgeordneten des EU-Parlaments mit ähnlichen politischen Zielen schließen sich zumeist in Fraktionen zusammen. In den Fraktionen bereiten die Abgeordneten gemeinsam politische Stellungnahmen und Entscheidungen vor. Fraktionen haben im EU-Parlament besondere Rechte. Es sind mindestens 23 Abgeordnete erforderlich, um eine Fraktion zu bilden. Außerdem müssen diese Abgeordneten mindestens ein Viertel der Mitgliedsstaaten der EU vertreten. Im letzten EU-Parlament gab es sieben Fraktionen, diese Zahl kann sich im neuen Parlament aber ändern.
Die Abgeordneten entscheiden, zu welcher Fraktion sie gehören wollen. Und die Fraktionsmitglieder können mehrheitlich entscheiden, wer zu ihnen gehören soll und wer nicht. Abgeordnete können aber auch ohne Fraktion im Parlament tätig sein.

Amtssprachen

Die EU hat 27 Mitgliedsstaaten und damit auch eine große Vielfalt an Kulturen und Sprachen. Es gibt 24 offizielle Amtssprachen. Amtssprachen sind die Sprachen, in denen wichtige Gesetze und politische Dokumente veröffentlicht werden. Denn jede Bürgerin und jeder Bürger soll die Texte nachlesen und verstehen können. Jeder und jede kann sich in seiner/ihrer Sprache mit einem Anliegen oder einer Frage an europäische Institutionen wenden. Die Antwort kommt in der Sprache, in der gefragt wurde. So ist es in der Charta der Grundrechte der EU festgeschrieben.
Jedes Land, das der EU beitritt, darf eine Amtssprache bestimmen.
Neben den Amtssprachen gibt es auch die sogenannten „Arbeitssprachen“: Das sind Deutsch, Englisch und Französisch. Diese Sprachen werden von den Mitarbeitenden in Brüssel zum Beispiel in der EU-Kommission gesprochen.

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