Wahlperiode
Die Zeit zwischen der ersten Sitzung des bestehenden Bundestags bis zur ersten Sitzung des nächsten Bundestags nennt man "Wahlperiode" oder "Legislaturperiode". Diese Termine sind für die nächste Bundestagswahl wichtig.
Die gesetzlichen Regelungen zum Wahltermin
Das Grundgesetz legt in Artikel 39 fest, wann die Neuwahl des Bundestages erfolgen muss: frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode.
Im Bundeswahlgesetz steht, dass der Wahltag ein Sonntag oder Feiertag sein muss. Der Bundespräsident entscheidet, an welchem Tag genau gewählt wird.
Der neu gewählte Bundestag muss laut Artikel 39 des Grundgesetzes spätestens 30 Tage nach der Wahl seine erste Sitzung abhalten.