Für die Wochen vor einer Bundestagswahl gibt es einen festen Zeitplan, der von allen Beteiligten eingehalten werden muss.
Bis zum 97. Tag vor der Wahl,
können sich Parteien oder Vereinigungen beim Bundeswahlleiter mit einer Bewerbung für die Bundestagswahl melden. Dies gilt für Parteien und Vereinigungen, die nicht im 19. Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind.
Bis zum 79. Tag vor der Wahl,
prüft der Bundeswahlausschuss, wer bei der Bundestagswahl antreten darf. Geprüft wird die Parteieigenschaft der Parteien. Das heißt, dass die Partei zum Beispiel nachweisen muss, wie viele Mitglieder sie hat, wie sie organisiert ist, an welchen politischen Wahlen sie bisher teilgenommen hat oder wie sie Wahlwerbung organisiert.
Bis zum 69. Tag vor der Wahl,
müssen die Personen vorgeschlagen werden, die für den Bundestag kandidieren möchten - als Direktkandidat/in im Wahlkreis oder über eine Landesliste.
Bis zum 42. Tag vor der Wahl,
müssen alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen sein. Danach werden die Einladungen zur Wahl versendet. Dazu gehören auch die Unterlagen für die Briefwahl.
Bis zum 21. Tag vor der Wahl,
muss jeder und jede Wahlberechtigte die Wahlbenachrichtigung erhalten. Es ist der letzte Tag, an dem Deutsche im Ausland einen Eintrag in Wählerverzeichnis beantragen können.
Bis 2 Tage vor der Wahl,
können Wahlberechtigte, die aus Versehen oder zu Unrecht noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, einen sogenannten Wahlschein bei der Gemeinde beantragen. Der berechtigt sie zum Wählen.
Am Wahltag
Von 8:00 bis 18:00 Uhr können Wahlberechtigte ihre Stimmen in einem Wahllokal ihres Wahlkreises abgeben. In ganz Deutschland gibt es circa. 88.000 Wahllokale, man sagt auch "Wahlbüro". Bis spätestens 18.00 Uhr müssen die Wahlbriefe (Briefwahl) bei der Gemeinde eingegangen sein.