Die Menschen geben ihre Stimmen in einem Wahllokal ihres Wahlkreises ab. Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist derzeit in 299 Wahlkreise aufgeteilt.
Alle Abgeordneten sollen etwa gleich viele Einwohner/-innen vertreten. Deswegen müssen alle Wahlkreise etwa gleich viele Einwohner/-innen haben. Wenn sich innerhalb von vier Jahren große Veränderungen bei den Einwohnerzahlen ergeben, müssen Wahlkreise neu eingeteilt werden.
Jeder Wahlkreis ist in viele Wahlbezirke eingeteilt, damit sich die Wahl gut organisieren lässt. In den Wahlbezirken liegen die Wahllokale, in denen die Menschen ihre Stimme abgeben. Vor der Wahl erhalten die Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Dort steht, in welchem Wahllokal sie ihren Stimmzettel ausfüllen können. Auch eine Wahl per Brief ist möglich.