Öffnung der Wahllokale
Am Wahltag sind die Wahllokale (man sagt oft auch „Wahlraum“) von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Dort werden die Bürgerinnen und Bürger vom sogenannten Wahlvorstand empfangen. Das sind fünf bis neun ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus der Gemeinde. Der Wahlvorstand übergibt den Wählenden die Stimmzettel und passt auf, dass alles mit rechten Dingen zugeht. So muss zum Beispiel sichergestellt sein, dass die Menschen auch wirklich geheim wählen können.
Stimmenauszählung
Nach Schließung der Wahllokale werden von den Wahlhelfern die Stimmen ausgezählt und an die Gemeinde gemeldet. Die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Das beträgt bei der Bundestagswahl 25 Euro. Manche Gemeinden zahlen einen höheren Betrag.
Wer hat gewonnen?
Wie die Wahlsiegerinnen und Wahlsieger festgestellt werden, könnt ihr hier nachlesen. Das amtliche Endergebnis der Wahl teilt der Bundeswahlleiter mit. Danach wird ermittelt, wer als Abgeordnete/r in den Bundestag gewählt ist.