Sieger/in bei den Erststimmen
Wer im Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommen hat, ist gewählt. Da gilt der Mehrheitsgrundsatz. Die gewählte Person hat das "Direktmandat" gewonnen. Sie ist die Abgeordnete des Wahlkreises, in dem sie gewählt wurde. Die Erststimmen, die für andere Kandidatinnen oder Kandidaten abgegeben wurden, sind ohne Bedeutung.
Sieger/in bei den Zweitstimmen
Bei den Zweitstimmen ist das anders. Bei der Auszählung der Zweitstimmen wird festgestellt, wie viele Stimmen auf jede Partei entfallen sind. Dabei ist jede Stimme von Bedeutung und wird gezählt. Von dem Ergebnis bei den Zweitstimmen hängt es ab, wie viele Abgeordnete jede Partei ins Parlament schicken darf. Sobald feststeht, wieviele Abgeordnete eine Partei ins Parlament entsenden darf, schaut jede Partei, welche Abgeordnete sie ins Parlament schickt.
Wer wird Abgeordneter?
Fest steht, dass alle, die ein Direktmandat gewonnen haben, Abgeordnete werden. Zusätzlich schicken die Parteien so viele weitere Abgeordnete ins Parlament, wie es ihnen aufgrund der Zweitstimmen zusteht.
Beispiel
Die Partei A kann, so hat es die Auszählung der Zweitstimmen ergeben, insgesamt 100 Abgeordnete ins Parlament schicken. Bei den Erststimmen hat die Partei schon 60 Direktmandate gewonnen. Es werden dann diese 60 Abgeordnete ins Parlament kommen und zusätzlich noch 40 Abgeordnete, die die Partei entsendet. Dann hat die Partei insgesamt die ihr zustehende Zahl an 100 Abgeordneten.
Landesliste
Wer für die Partei ins Parlament einzieht, wird vor den Wahlen von den Parteien bestimmt und veröffentlicht. Die Namen stehen auf sogenannten Landeslisten. Wer auf dieser Liste auf Platz 1 steht, hat die besten Chancen, nach der Wahl als Abgeordneter ins Parlament zu kommen. Dann folgt Platz 2 und Platz 3 und so weiter.
Fünfprozentklausel
Eine Partei kann nur dann Abgeordnete ins Parlament schicken, wenn sie mindestens fünf Prozent aller gültigen Zweitstimmen insgesamt erhalten hat. Ohne Bedeutung ist die Fünf-Prozent-Regelung bei den Erststimmen. Denn bei den Erststimmen wird immer derjenige Abgeordneter, der die meisten Stimmen bekommen hat.
Personalisierte Verhältniswahl
Man nennt dieses Wahlsystem eine „personalisierte Verhältniswahl“. So wird es bei jeder Bundestagswahl gemacht. Auch bei den meisten Landtagswahlen wird das Wahlergebnis wie gerade beschrieben ermittelt. Anders ist es nur im Saarland, in Bremen und in Hamburg.