Wahlalter
Im Wahlrecht steht, wer wählen darf. Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen, die 18 Jahre und älter sind. Auch bei den meisten Landtagswahlen ist das so. In Bremen, Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein aber gilt eine andere Regelung: Hier sind bei den Landtagswahlen bereits Jugendliche ab 16 Jahren wahlberechtigt.
Wahlsonntag
Alle Wahlberechtigten erhalten vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Am Wahlsonntag gehen die Wählerinnen und Wähler in ihrem Wahlkreis ins Wahllokal. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Wähler zeigen den Wahlhelfern ihren Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung. Jeder Wähler und jede Wählerin erhält einen Stimmzettel und dann kann es in der Wahlkabine losgehen.
Bundestagswahl: Jeder hat zwei Stimmen
Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler, jede Wählerin zwei Stimmen: mit der Erststimme wird der/die Direktkandidat/in in einem Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei.
Landtagswahlen: Unterschiedliche Regelungen
Briefwahl
Wenn jemand am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen kann, kann er trotzdem wählen.Die Person beantragt dann beim Wahlamt ihrer Stadt die Zusendung von Briefwahlunterlagen und wählt per Briefwahl. Der Umschlag mit dem Stimmzettel muss vor Schließung der Wahllokale beim Wahlamt sein.
Wahlergebnis
Nach der Wahl werden alle Stimmen ausgezählt. Nur die gültigen Stimmen werden gezählt. Ungültig sind zum Beispiel Wahlzettel, auf denen kein Kreuzchen ist oder solche, wo zu viele Kreuzchen gemacht wurden. Der Wahlleiter verkündet das Ergebnis der Wahl. Das nennt man das "amtliche Endergebnis" der Wahl.